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Räumungsfristen Abstellkammer

 
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dinkel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 12:21    Titel: Räumungsfristen Abstellkammer Antworten mit Zitat

Person A ist in Besitz eines Hauses, zu welchem ein angrenzender Abstellraum gehört. Nun erlaubt Person A ihrer Bekannten B diesen Raum zu nutzen. Person B wiederum gestattet der von Person A verabscheuten Person C, welche in den Gebäudlichkeiten von A wohnt, den Raum mit zu nutzen, in der Hoffnung, dass Friede zwischen den Parteien einziehen möge. Welche Möglichkeit hat Person A, um Person C die Nutzung zu untersagen? Räumung müsste eigentlich ab sofort erfolgen ohne angemessene Fristsetzung, oder?
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Ford Prefect
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Person A müßte eigentlich nur Person B sagen, dass sie (A) den Raum wieder selber nutzen will. Dann müßte Person B zu Person C sagen, dass sie (C) ihr Zeug raus räumen soll. Je nach Größe/Menge sollte das in ein paar Tagen erledigt sein.

Stehe nachher bestimmt mit meiner Fahrzeuglichkeit in Staulichkeit, ziemliche Unannehmlichkeit...
_________________
ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
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dinkel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank! Allerdings mißbillige ich deine Kritik an meinem Ausdruck, da sie nicht zur Klärung des Sachverhalts beiträgt. Überdies wurde auf die Frage lediglich mit einer alternativen Lösung eingegangen. Wer könnte sagen, welche Möglichkeiten A "direkt" hat?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

A hat "direkt" die Möglichkeit B die Nutzung zu entziehen oder abzumahnen so das B die unerlaubte Gebrauchsüberlassung an C einstellen soll.
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