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Verfasst am: 02.10.05, 20:47 Titel: Mieter / Vermieter in einem Zeifamilienhaus
Liebes Forum,
wenn Mieter und Vermieter in einem Zweifamilienhaus leben:
Dann kann der Vermieter jederzeit, bei einhaltung der Kündigungsfristen, das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit beenden.
Ich meine dieses in so ähnlicher Form in diesem Forum mal gelesen zu haben.
gilt dies auch, wenn man das Haus beim Fiskus nachträglich als Zweifamilienhaus ummeldet ?
Die erleichterte Kündigung des Vermieters nach § 573a BGB ist immer dann möglich, wenn im Haus nicht mehr als 2 Wohnungen vorhanden sind und eine Wohnung von Vermieter selbst bewohnt wird.
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