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Mieter / Vermieter in einem Zeifamilienhaus

 
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owerni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 20:47    Titel: Mieter / Vermieter in einem Zeifamilienhaus Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

wenn Mieter und Vermieter in einem Zweifamilienhaus leben:
Dann kann der Vermieter jederzeit, bei einhaltung der Kündigungsfristen, das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit beenden.

Ich meine dieses in so ähnlicher Form in diesem Forum mal gelesen zu haben.

Ist die o.g. These so richtig ???
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja , das ist richtig. Die Kündigungsfrist verlängert sich jedoch um 3 Monate.

Gruß, Jade
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owerni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gilt dies auch, wenn man das Haus beim Fiskus nachträglich als Zweifamilienhaus ummeldet ?
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

owerni hat folgendes geschrieben::
Hallo,

gilt dies auch, wenn man das Haus beim Fiskus nachträglich als Zweifamilienhaus ummeldet ?


Die erleichterte Kündigung des Vermieters nach § 573a BGB ist immer dann möglich, wenn im Haus nicht mehr als 2 Wohnungen vorhanden sind und eine Wohnung von Vermieter selbst bewohnt wird.
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