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Recht auf Kautionsrückzahlung TROTZ hoher Mietschulden?

 
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Panda1965
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 12:06    Titel: Recht auf Kautionsrückzahlung TROTZ hoher Mietschulden? Antworten mit Zitat

Sagen wir mal die Mieterin S zieht nach erfolgter fristloser Kündigung aus der Mietwohnung aus. Die Wohnung wird in einem schlechten Zustand übergeben (Hundefäkalien auf den Teppichböden, katastrophale hygienische Zustände etc).

Die Mieterin S schuldet der Vermieterin R ca € 1100 für Miete und Nebenkosten, vereinbarte Reparaturen und Malerarbeiten wurden nicht erledigt.

Zunächst hatte sich die Mieterin mündlich vor Zeugen mehrmals verpflichtet, die Mietschulden in monatlichen Raten von € 200 abzustottern, beim Auszug forderte sie aber ihre Kaution (€ 440) in bar (!!!! Geschockt ) sofort ( Geschockt ) zurück, und behauptete, daß die Kaution NICHT für Mietschulden aufgewended werden dürfe, und daß sie keinen Cent zurückzahlen müsse, bis sie ihre Kaution wieder hat ...

Das kann ja wohl ABSOLUT nicht sein, oder ? Schon mal VIELEN Dank im Voraus für Ideen, was davon zu halten ist ..... Geschockt Vermieterin R war zum besagten Zeitpunkt völlig sprachlos und wusste nicht so Recht, ob sie nun lachen oder umfallen soll ...
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 12:08    Titel: Re: Recht auf Kautionsrückzahlung TROTZ hoher Mietschulden? Antworten mit Zitat

Panda1965 hat folgendes geschrieben::

Das kann ja wohl ABSOLUT nicht sein, oder ? Schon mal VIELEN Dank im Voraus für Ideen, was davon zu halten ist ..... Geschockt Vermieterin R war zum besagten Zeitpunkt völlig sprachlos und wusste nicht so Recht, ob sie nun lachen oder umfallen soll ...


Kurz und knapp:
Die Mieterin spinnt!
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Panda1965
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen ... Danke ... lach ... das dachte ich mir eigentlich auch, aber da standen sie zu dritt und haben behauptet, daß nach Rechtsprechung die Kaution NICHT vom Vermieter mit einer Mietschuld verrechnet werden darf.... Weiß vielleicht jemand, wo ich da was drüber finde? Unsere Anwältin ist im Urlaub .....

Ich war wohl noch vom Gestank in der Wohnung so benebelt, daß ich nicht ganz so reagiert habe ... Das Ganze war total bizarr !
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Panda1965 hat folgendes geschrieben::
.... Weiß vielleicht jemand, wo ich da was drüber finde?


Überall Winken
Hier z.B. http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kaution.html
(im untersten Abschnitt).

Einfach mal bei google "Mietrückstände Kaution" eingeben.
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Panda1965
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
Panda1965 hat folgendes geschrieben::
.... Weiß vielleicht jemand, wo ich da was drüber finde?


Überall Winken
Hier z.B. http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kaution.html
(im untersten Abschnitt).

Einfach mal bei google "Mietrückstände Kaution" eingeben.


Danke Yvonne, ich hatte falsch ge-googled Winken
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mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

zudem musst du die kaution erst in 6 monaten abdrücken...

wenn nicht renoviert wurde, muss man das schließlich auch noch machen lassen...
somit kostet renovierung und miete was... für was anderes kann die kaution wohl kaum sein ;o)...
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