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Anspruch auf Mietminderung bei Parterrewohnung?

 
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Moni2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 12:07    Titel: Anspruch auf Mietminderung bei Parterrewohnung? Antworten mit Zitat

Herr B. und seine Frau wohnen in einer Parterrewohnung. Sie sind ärgerlich über die dadurch höheren Heizkosten. Ein Bekannter erzählte, sie hätten automatisch Anspruch auf Mietminderung. Alle Parterrewohnungen seien wohl billiger als andere Geschosse. Herr B. kann es nicht glauben. Auch wohnt er schon mehrere Jahre dort zu den gleichen Mietpreisen wie die anderen Etagen. Hätte er Anspruch auch rückwirkend?

Wie kann er sich rechtlich verhalten?
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 12:22    Titel: Re: Anspruch auf Mietminderung bei Parterrewohnung? Antworten mit Zitat

Moni2000 hat folgendes geschrieben::
Herr B. kann es nicht glauben.


Gut so, denn die Aussagen des Bekannten sind absoluter Unfug.
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det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

selten so einen Quatsch gelesen.
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 13:45    Titel: Re: Anspruch auf Mietminderung bei Parterrewohnung? Antworten mit Zitat

Moni2000 hat folgendes geschrieben::
Herr B. und seine Frau wohnen in einer Parterrewohnung. Sie sind ärgerlich über die dadurch höheren Heizkosten. Ein Bekannter erzählte, sie hätten automatisch Anspruch auf Mietminderung. Alle Parterrewohnungen seien wohl billiger als andere Geschosse. Herr B. kann es nicht glauben. Auch wohnt er schon mehrere Jahre dort zu den gleichen Mietpreisen wie die anderen Etagen. Hätte er Anspruch auch rückwirkend?

Wie kann er sich rechtlich verhalten?


Mietverträge werden zwischen dem jeweiligen Vermieter und dem jeweiligen Mieter für eine bestimmte Wohnung zu bestimmten Konditionen abgeschlossen. Für andere Wohnungen mit anderen Eigenschaften werden andere Verträge mit anderen Beteiligten abgeschlossen, die nicht zur Begründung irgendwelcher Ansprüche herangezogen werden können.

Der passende Rat für ein sinnvolles Verhalten könnte also sein, die Nase nicht in fremde Angelegenheiten zu stecken.
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 14:26    Titel: Re: Anspruch auf Mietminderung bei Parterrewohnung? Antworten mit Zitat

Moni2000 hat folgendes geschrieben::
Wie kann er sich rechtlich verhalten?


Den Bekannten wegen grobem Unfug abmahnen. Winken
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Markus F.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es war in früheren Jahren ab und zu durchaus üblich eine Parterrewohnung etwas günstiger zu vermieten. Im Gegenzug hatte der Mieter dieser Parterrewohnung dann alleine (oder im Wechsel mit dem Mieter einer eventuell vorhandenen, zweiten oder dritten Parterrewohnung, die dann natürlich ebenfalls etwas günstiger lag) für solche Dinge wie Schneeräumung im Winter und regelmäßiges Kehren des Gehsteiges vor dem Haus und des Eingangbereichs zu übernehmen. Die Mieter der darüberliegenden Wohnungen waren dann von dieser Pflicht befreit.
Das war dann aber auch die einzige Begründung.

Diese Regelung ist sicher vereinzelt noch anzutreffen, hat und hatte aber mit einem eventuell höheren Aufwand für die Beheizung einer Parterrewohnung nichts zu tun.
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Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn vertraglich eine niedrigere Miete für eine Parterrewohnung vereinbart wurde, gleich ob der Mieter im Gegenzug Schnee schippen muss oder nicht, ist die Sache klar. Genauso klar ist sie, wenn nichts dergleichen vereinbart wurde. Im gegenseitigen Einvernehmen kann man unter der Vertragsfreiheit alles mögliche vereinbaren. Dass eine Wohnung im Parterre liegt, ist kein Mangel. Und wenn es ein Mangel wäre, dann wäre er bei Vertragsschluss wohl kaum zu übersehen Winken. Ergo: nix Mietminderung.
Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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bonnsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

...ich finde es eine lustige geschichte... Sehr glücklich
_________________
...hm, ob das jetzt klug war?...
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Markus F.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dos hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wenn vertraglich eine niedrigere Miete für eine Parterrewohnung vereinbart wurde, gleich ob der Mieter im Gegenzug Schnee schippen muss oder nicht, ist die Sache klar. Genauso klar ist sie, wenn nichts dergleichen vereinbart wurde.


Besser kann man die eigene Signatur nicht verdeutlichen Winken
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