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Verfasst am: 04.10.05, 18:57 Titel: Flugzeitenänderungen bei einem Linienflug-wo ist die Grenze?
Hallo,
vor kurzem wurde mir mitgeteilt, dass der Abflug meines bereits gebuchten Linienfluges um 25 Stunden vorverlegt worden ist. Dass es einen Zwischenstopp gibt war mir vorher bekannt, jedoch verlängert sich dieser um 15 Stunden. Eine Entschädigung bzw. ein Hotelaufenthalt wurde mir nicht angeboten, das Reisebüro hat mich lediglich per E-mail über die geänderten Flugzeiten informiert. Frage mich, wo die Grenze bei sowas ist, sprich bis um wie viele Stunden Flüge verlegt werden können, ohne dass eine Schadenersatzpflicht greift?
Ohne Wissen der Strecke und Fluglinie kann man hier schwer Auskunft geben.
Es handelt sich offenbar um eine nicht täglich bediente Flugstrecke.
Zu klären wäre auch der Termin, da es zwischen Sommer- und Winterflugplänen, die Ende Oktober/Anfang November wechseln, zu Änderungen kommen kann. Grundlage für die Buchung wird wohl der Sommerflugplan gewesen sein. Gibt es darin Vorbehalte bzgl. Änderungen?
Grundsätzlich wäre bei regulären Linienflugverbindungen gar keine Änderung gestattet, sofern diese nicht vertraglich in den Beförderungsbedingungen vereinbart wurden.
... denn wer irgendwas Exotisches aus dem Busch bucht, wird schwerlich irgendwelche Rechte durchsetzen können
... ist aber Cathay Pacific, Qantas oder so, schaut die Sache schon ganz anders aus
Wegen der Flugplanumstellung Sommer/Winter kann der gebuchte Flug:
Bangkok - Abu Dhabi am 11.11. um 9:00 nicht stattfinden, daher der Rückflug schon am 10.11 um 7:40 Weiterflug von Abu Dhabi nach München am 11.11 um 2:35.
Habe mich nun kostenlos auf einen Rückflug am 12.11 umbuchen lassen, Schadenersatz ist nicht zu bekommen.
Jedoch wie verhält es sich mit der 14 Tage Regelung?
Ein Kunde muss mind. 14 Tage vor Abflug über die Flugplanäderungen in Kenntnis gesetzt werden. Wann erlangt der Kunden Kenntnis? Und ist der Tag vor Abflug, der betreffende geänderte Flug oder lediglich der Reisebeginn ansich?
Vorweg vielen Dank.
Zuletzt bearbeitet von Stella25 am 13.10.05, 11:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
Jedoch wie verhält es sich mit der 14 Tage Regelung?
Ein Kunde muss mind. 14 Tage vor Abflug über die Flugplanäderungen in Kenntnis gesetzt werden. Wann erlangt der Kunden Kenntnis? Und ist der Tag vor Abflug, der betreffende geänderte Flug oder lediglich der Reisebeginn ansich?
Diese angesprochene EU Verordnung gilt nur für Fluglinien, die ihren Hauptfirmensitz in einem EU-Land haben. Dies trifft somit nicht zu.
Und das mit Sommer-Winterflugplan habe ich mir gedacht. Da haben alle Airlines einen Vorbehalt bzgl. Änderungen.
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