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IV und LTD legitim ?

 
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juster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 17:40    Titel: IV und LTD legitim ? Antworten mit Zitat

Hallo ich der neue.

Nun ich bin mit meinem Betrieb -vollhafter - durch Meistertitel Freistellung in meinem Tätigkeitsfeld den Bach runter gegangen. Für einen Job bin ich zu alt,Harz 4 abgelehnt.

Bleibt mir nur wieder der Weg in die Selbständigkeit.Nach deutschem Recht nicht möglich.
Wenn ich eine LTD mit deutscher Niederlassung über einen engl.Treuhänder mache,kann mir der IV da irgendwie probleme machen?

Bitte stichhaltige Aussagen.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 17:44    Titel: Re: IV und LTD legitim ? Antworten mit Zitat

juster hat folgendes geschrieben::
Nach deutschem Recht nicht möglich.

Wieso das denn nicht? Liegt ein gerichtliches Verbot vor (aufgrund von vorangegangenen Konkursstraftaten, betrügerischer Bankrott o.ä.)?

juster hat folgendes geschrieben::
Wenn ich eine LTD mit deutscher Niederlassung über einen engl.Treuhänder mache,kann mir der IV da irgendwie probleme machen?

Das hängt wahrscheinlich entscheidend davon ab, wer genau Gesellschafter ist und was für Vermögen und Einkünfte die LTD hat.
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juster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es liegt keine strafbare Handlung vor,ich hab nur vom IV schriftlich das mein Geschäft geschlossen wird und geschlossen bleibt.

na ja egal.

Ich selbst will nur als Geschäftsführer der deutschen Niederlassung also als Angestellter agieren,so das kein IV und Gläubiger zugriff auf das Firmenvermögen hat.

deshalb meine Frage reicht ein treuhänder in GB juristisch aus ?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

juster hat folgendes geschrieben::
Ich selbst will nur als Geschäftsführer der deutschen Niederlassung also als Angestellter agieren,so das kein IV und Gläubiger zugriff auf das Firmenvermögen hat.

Und wer ist dann der/die Gesellschafter?
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juster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gesellschafter ist dann eine Rechtsanwaltskanzlei in GB
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

juster hat folgendes geschrieben::
Der Gesellschafter ist dann eine Rechtsanwaltskanzlei in GB


mit der sie vermutlich eine treuhandvereinbarung bezüglich der anteile der ltd. schließen wollen?

die gläubiger können dann immer noch die rückübertragungsansprüche aus dem treuhandvertrag pfänden lassen.

und einen meisterbetrieb in deutschland durch strohmänner führen zu lassen ist auch nicht ohne...
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juster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Auskunft

Dann ist ein Deutscher LTD Gesellschafter sinnvoll ,der nichts mit mir zu tun hat,eben ein neutraler.

Dann müßte es eigendlich Wasserdicht sein oder ?
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juster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Meistertitel in meinem Bereich hat Schröder vor 2 Jahren abgeschafft,deshalb keine probleme mit einer Niederlassung in Deutschland
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

juster hat folgendes geschrieben::
Danke für die Auskunft

Dann ist ein Deutscher LTD Gesellschafter sinnvoll ,der nichts mit mir zu tun hat,eben ein neutraler.

Dann müßte es eigendlich Wasserdicht sein oder ?


Probleme kann es immer geben, wenn ein "Strohmann" eingeschaltet wird.

Wählen Sie diese Konstruktion nur, weil Sie Ihren Gläubigern den Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen verwehren wollen ?
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juster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Denke doch das die Gläubiger bei einer Insolvenz ausgebootet sind.

Wichtig ist das der IV keinen zugriff darauf hat
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