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juster Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 10.10.05, 17:40 Titel: IV und LTD legitim ? |
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Hallo ich der neue.
Nun ich bin mit meinem Betrieb -vollhafter - durch Meistertitel Freistellung in meinem Tätigkeitsfeld den Bach runter gegangen. Für einen Job bin ich zu alt,Harz 4 abgelehnt.
Bleibt mir nur wieder der Weg in die Selbständigkeit.Nach deutschem Recht nicht möglich.
Wenn ich eine LTD mit deutscher Niederlassung über einen engl.Treuhänder mache,kann mir der IV da irgendwie probleme machen?
Bitte stichhaltige Aussagen. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 10.10.05, 17:44 Titel: Re: IV und LTD legitim ? |
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juster hat folgendes geschrieben:: | Nach deutschem Recht nicht möglich. |
Wieso das denn nicht? Liegt ein gerichtliches Verbot vor (aufgrund von vorangegangenen Konkursstraftaten, betrügerischer Bankrott o.ä.)?
juster hat folgendes geschrieben:: | Wenn ich eine LTD mit deutscher Niederlassung über einen engl.Treuhänder mache,kann mir der IV da irgendwie probleme machen? |
Das hängt wahrscheinlich entscheidend davon ab, wer genau Gesellschafter ist und was für Vermögen und Einkünfte die LTD hat. |
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juster Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 10.10.05, 19:53 Titel: |
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Es liegt keine strafbare Handlung vor,ich hab nur vom IV schriftlich das mein Geschäft geschlossen wird und geschlossen bleibt.
na ja egal.
Ich selbst will nur als Geschäftsführer der deutschen Niederlassung also als Angestellter agieren,so das kein IV und Gläubiger zugriff auf das Firmenvermögen hat.
deshalb meine Frage reicht ein treuhänder in GB juristisch aus ? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 11.10.05, 13:22 Titel: |
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juster hat folgendes geschrieben:: | Ich selbst will nur als Geschäftsführer der deutschen Niederlassung also als Angestellter agieren,so das kein IV und Gläubiger zugriff auf das Firmenvermögen hat. |
Und wer ist dann der/die Gesellschafter? |
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juster Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 11.10.05, 15:24 Titel: |
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Der Gesellschafter ist dann eine Rechtsanwaltskanzlei in GB |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 11.10.05, 23:23 Titel: |
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juster hat folgendes geschrieben:: | Der Gesellschafter ist dann eine Rechtsanwaltskanzlei in GB |
mit der sie vermutlich eine treuhandvereinbarung bezüglich der anteile der ltd. schließen wollen?
die gläubiger können dann immer noch die rückübertragungsansprüche aus dem treuhandvertrag pfänden lassen.
und einen meisterbetrieb in deutschland durch strohmänner führen zu lassen ist auch nicht ohne... |
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juster Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 12.10.05, 18:58 Titel: |
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Danke für die Auskunft
Dann ist ein Deutscher LTD Gesellschafter sinnvoll ,der nichts mit mir zu tun hat,eben ein neutraler.
Dann müßte es eigendlich Wasserdicht sein oder ? |
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juster Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 12.10.05, 19:01 Titel: |
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Meistertitel in meinem Bereich hat Schröder vor 2 Jahren abgeschafft,deshalb keine probleme mit einer Niederlassung in Deutschland |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 12.10.05, 23:34 Titel: |
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juster hat folgendes geschrieben:: | Danke für die Auskunft
Dann ist ein Deutscher LTD Gesellschafter sinnvoll ,der nichts mit mir zu tun hat,eben ein neutraler.
Dann müßte es eigendlich Wasserdicht sein oder ? |
Probleme kann es immer geben, wenn ein "Strohmann" eingeschaltet wird.
Wählen Sie diese Konstruktion nur, weil Sie Ihren Gläubigern den Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen verwehren wollen ? |
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juster Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 13.10.05, 15:37 Titel: |
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Denke doch das die Gläubiger bei einer Insolvenz ausgebootet sind.
Wichtig ist das der IV keinen zugriff darauf hat |
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