Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kostenersparnis
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kostenersparnis

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 01:11    Titel: Kostenersparnis Antworten mit Zitat

Um wieviel vermindern sich die Anwalts- und Gerichtskosten wenn die Klage zurückgenommen wird und kein Urteil gefällt werden muss?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 10:28    Titel: Re: Kostenersparnis Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Um wieviel vermindern sich die Anwalts- und Gerichtskosten wenn die Klage zurückgenommen wird und kein Urteil gefällt werden muss?

Kommt - zumindest hinsichtlich der Gerichtsgebühren - darauf an, wann die Klage zurückgenommen wird.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt


Zuletzt bearbeitet von Vormundschaftsrichter am 14.10.05, 10:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Meinung ist Folgende:

Wenn ein Anwalt bereits außergerichtlich tätig war, steht im hierfür zunächst die Geschäftsgebühr in Höhe von 1,3 zu. Wenn er im Auftrag des Mandantenin das gerichtliche Verfahren eintritt und die Klage vorbereitet, entsteht die Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3, hierbei wird die halbe Geschäftsgebühr angerechnet. Wenn das Verfahren endet, bevor Klage eingereicht wurde, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf 0,8. Wenn die Klage bereits eingereicht ist, fällt die volle Verfahrensgebühr von 1,3 an. Man erspart sich aber die Terminsgebühr in Höhe von 1,2. Außerdem erhält man von den 3,0 Gerichtsgebührenvorschuss 2,0 Gebühren zurück.

Ich denke, dass die Gegenseite beantragen kann, die eigenen Anwaltskosten dem Kläger aufzuerlegen, indem der Richter nach billigem Ermessen prüft, wie das Verfahren ausgegangen wäre.....

lLasse mich aber in beiden Punkten gerne korrigieren...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.