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Anwalt fordert Vorabzahlung als Motivationsschub ! Zulässig?

 
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ichbinratlos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 07:45    Titel: Anwalt fordert Vorabzahlung als Motivationsschub ! Zulässig? Antworten mit Zitat

Mein Anwalt hat mir folgende Kostennote geschickt:

Sehr geehrter Herr Walz,

ich brauche ein Motivationsschub durch Zahlung meiner beigefügten Kostennote mit der ich die bisher entstandenen Kosten berechnet habe.

Bitte überweisen Sie 1.628,64 €.

Die Kostenvorschussnote vom 30.09.2005 ist damit hinfällig.


Mit freundlichen Grüßen
________________________
Rechnungs-Nr.: 05/03070
Walz./. Walz

Streitwert: 35.606,00 €
(Zugewinnauseinandersetzung 26.338,00 € + Hausrat 3.100,00 € + Kindesunterhalt (514,00 € x 12) 6.168,00 €)
2,0 Geschäftsgebühr VV-RVG Nr. 2400 € 1.804,00

Auslagen VV-RVG Nr. 7002 € 20,00

Zwischensumme € 1.824,00
16 % Umsatzsteuer VV-RVG Nr. 7008 € 291,84
abzgl. gezahlter € 487,20

Gesamtsumme € 1.628,64
________________________
Mein Anwalt hatte mir letzte Woche eine Vorschussrechnung zugeschickt, die ich mit dem Hinweis darauf, dass er noch nichts geleistet hat dafür, nicht bezahlt habe. Einen 1. Vorschuss EUR 487,20 hat er ja bereits bekommen. Nun hat er mir stattdessen eine Rechnung geschickt. Siehe oben.
Was soll ich nun tun? Er hat lediglich zum Punkt Kindesunterhalt 2 Standardschreiben an die Gegenpartei geschickt. Wegen der Punkte Zugewinn und Hausrat hätte ich zwar gerne eine Klärung, aber dazu hat er noch überhaupt nichts vorgeschlagen, nichts an den Gegenanwalt geschickt, nichts mit mir besprochen, obwohl ich ihn darauf mehrfach ansprach.
Ist diese Kostennote vorab so möglich zu stellen? Wie kann ich sicherstellen, dass er sich für mich einsetzt, wenn ich bezahlt habe?
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
RVG § 9 Vorschuss

Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.


Generell ist die Vorschussrechnung nicht zu beanstanden (das mit dem Motivationsschub ist zwar humorig formuliert, dürfte nur evtl. nicht bei jedem so gut ankommen). Sie können sich alerdings begründen lassen, weshalb er eine 2,0 Geschäftsgebühr haben möchte. Für alles, was über eine 1,3 Gebühr hinausgeht, muss die Angelegenheit besonders umfangreich oder schwierig sein, was natürlich gerade bei derartigen Familiensachen durchaus möglich ist.

Sie sind der Auftraggeber. Lassen Sie sich einen Termin geben und fragen Sie den Anwalt, wa Sie wissen möchten. Natürlich muss er Ihnen begründen, weshalb er so oder so oder eben so nicht handelt.
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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 15:07    Titel: Re: Anwalt fordert Vorabzahlung als Motivationsschub ! Zuläs Antworten mit Zitat

Hallo.

ichbinratlos hat folgendes geschrieben::
...ich brauche ein Motivationsschub durch Zahlung meiner beigefügten Kostennote...


Könnte aber ein Indiz dafür sein, dass der Mann was auf dem Kasten hat und es sich lohnen würde ihn zu motivieren...
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt für Fragesteller und Antworter gleichermaßen: Bitte keine individuelle Rechtsberatung im FDR!
Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den recht.de Knigge!
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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