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greift hier die Rechtschutzversicherung ?

 
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 09:41    Titel: greift hier die Rechtschutzversicherung ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

fogende Situation ist eingetreten:
Ein Käufer kauft eine Wohnung im August des Jahres 2004, anscheinend hat dieser nicht richtig aufgepasst, da nun erhebliche Renovierungskosten für das Gebäude anstehen die er Mittragen muß, die auch im Notarvertrag stehen. Nun will der Käufer im Oktober 2005 den Vorbesitzer auf arglistige Täuschung verklagen, dazu hat er eine Rechtschutzversicherung im März 2005 abgeschlossen die natürlich 3 Monate Karenzzeit beinhaltet. Zahlt hier die Rechtschutzversicherung, da ja der Notarvertrag schon letztes Jahr war ?
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 13:21    Titel: Re: greift hier die Rechtschutzversicherung ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
Ein Käufer kauft eine Wohnung im August des Jahres 2004,


Wäre zu diesem Zeitpunkt bereits die Karenzzeit der Rechtsschutzversicherung abgelaufen gewesen, dann würde sie eventuell den Fall übernehmen.

killefiz hat folgendes geschrieben::
anscheinend hat dieser nicht richtig aufgepasst, da nun erhebliche Renovierungskosten für das Gebäude anstehen die er Mittragen muß, die auch im Notarvertrag stehen. Nun will der Käufer im Oktober 2005 den Vorbesitzer auf arglistige Täuschung verklagen,


Arglistige Täuschung? Wohl doch eher nicht, die Mängel standen im Notarvertrag, den der Käufer durchgelesen und unterschrieben hat. Außerdem wird sich der Käufer sicher die Wohnung auch mal angeschaut haben.

killefiz hat folgendes geschrieben::
dazu hat er eine Rechtschutzversicherung im März 2005 abgeschlossen die natürlich 3 Monate Karenzzeit beinhaltet. Zahlt hier die Rechtschutzversicherung, da ja der Notarvertrag schon letztes Jahr war ?


Die Rechtsschutzversicherung wird nicht zahlen, da rückwirkend.

MfG

Ronald
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Vielen Dank für positive Bewertungen...

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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 14:14    Titel: Re: greift hier die Rechtschutzversicherung ? Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
Ein Käufer kauft eine Wohnung im August des Jahres 2004,


Wäre zu diesem Zeitpunkt bereits die Karenzzeit der Rechtsschutzversicherung abgelaufen gewesen, dann würde sie eventuell den Fall übernehmen.

killefiz hat folgendes geschrieben::
anscheinend hat dieser nicht richtig aufgepasst, da nun erhebliche Renovierungskosten für das Gebäude anstehen die er Mittragen muß, die auch im Notarvertrag stehen. Nun will der Käufer im Oktober 2005 den Vorbesitzer auf arglistige Täuschung verklagen,


Arglistige Täuschung? Wohl doch eher nicht, die Mängel standen im Notarvertrag, den der Käufer durchgelesen und unterschrieben hat. Außerdem wird sich der Käufer sicher die Wohnung auch mal angeschaut haben.

killefiz hat folgendes geschrieben::
dazu hat er eine Rechtschutzversicherung im März 2005 abgeschlossen die natürlich 3 Monate Karenzzeit beinhaltet. Zahlt hier die Rechtschutzversicherung, da ja der Notarvertrag schon letztes Jahr war ?


Die Rechtsschutzversicherung wird nicht zahlen, da rückwirkend.

MfG

Ronald



Sehr glücklich Vielen Dank für die Antworten !
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kKos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

etwas ähnliches.
Mieter zahlt keine Miete von Mai 2005 bis September 2005.
Der Mieter zahlt aber die Miete wieder ab Oktober 2005.
Der Vermieter hat eine Rechtschutzversicherung ab dem Oktober 2005 abgeschlossen.
Der Mieter hat versprochen die ausstehende Miete zu zahlen.
Falls der Mieter die ausstehende Miete nicht zahlt, greift die Rechtschutzversicherung?

Was ist wenn der Mieter ab 2006 die Miete wieder nicht bezahlt?

Danke

Konstantin
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtsschutzversicherung wird für diesen aktuellen Fall nicht leisten.

Sobald die evtl. Wartezeit abgelaufen ist, und der Mieter zahlt ab dann wieder keine Miete, leistet die Rechtsschutzversicherung allerdings.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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