Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 23.10.05, 09:41 Titel: greift hier die Rechtschutzversicherung ?
Hallo Forum,
fogende Situation ist eingetreten:
Ein Käufer kauft eine Wohnung im August des Jahres 2004, anscheinend hat dieser nicht richtig aufgepasst, da nun erhebliche Renovierungskosten für das Gebäude anstehen die er Mittragen muß, die auch im Notarvertrag stehen. Nun will der Käufer im Oktober 2005 den Vorbesitzer auf arglistige Täuschung verklagen, dazu hat er eine Rechtschutzversicherung im März 2005 abgeschlossen die natürlich 3 Monate Karenzzeit beinhaltet. Zahlt hier die Rechtschutzversicherung, da ja der Notarvertrag schon letztes Jahr war ?
Verfasst am: 23.10.05, 13:21 Titel: Re: greift hier die Rechtschutzversicherung ?
killefiz hat folgendes geschrieben::
Ein Käufer kauft eine Wohnung im August des Jahres 2004,
Wäre zu diesem Zeitpunkt bereits die Karenzzeit der Rechtsschutzversicherung abgelaufen gewesen, dann würde sie eventuell den Fall übernehmen.
killefiz hat folgendes geschrieben::
anscheinend hat dieser nicht richtig aufgepasst, da nun erhebliche Renovierungskosten für das Gebäude anstehen die er Mittragen muß, die auch im Notarvertrag stehen. Nun will der Käufer im Oktober 2005 den Vorbesitzer auf arglistige Täuschung verklagen,
Arglistige Täuschung? Wohl doch eher nicht, die Mängel standen im Notarvertrag, den der Käufer durchgelesen und unterschrieben hat. Außerdem wird sich der Käufer sicher die Wohnung auch mal angeschaut haben.
killefiz hat folgendes geschrieben::
dazu hat er eine Rechtschutzversicherung im März 2005 abgeschlossen die natürlich 3 Monate Karenzzeit beinhaltet. Zahlt hier die Rechtschutzversicherung, da ja der Notarvertrag schon letztes Jahr war ?
Die Rechtsschutzversicherung wird nicht zahlen, da rückwirkend.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 23.10.05, 14:14 Titel: Re: greift hier die Rechtschutzversicherung ?
Ronald hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
Ein Käufer kauft eine Wohnung im August des Jahres 2004,
Wäre zu diesem Zeitpunkt bereits die Karenzzeit der Rechtsschutzversicherung abgelaufen gewesen, dann würde sie eventuell den Fall übernehmen.
killefiz hat folgendes geschrieben::
anscheinend hat dieser nicht richtig aufgepasst, da nun erhebliche Renovierungskosten für das Gebäude anstehen die er Mittragen muß, die auch im Notarvertrag stehen. Nun will der Käufer im Oktober 2005 den Vorbesitzer auf arglistige Täuschung verklagen,
Arglistige Täuschung? Wohl doch eher nicht, die Mängel standen im Notarvertrag, den der Käufer durchgelesen und unterschrieben hat. Außerdem wird sich der Käufer sicher die Wohnung auch mal angeschaut haben.
killefiz hat folgendes geschrieben::
dazu hat er eine Rechtschutzversicherung im März 2005 abgeschlossen die natürlich 3 Monate Karenzzeit beinhaltet. Zahlt hier die Rechtschutzversicherung, da ja der Notarvertrag schon letztes Jahr war ?
Die Rechtsschutzversicherung wird nicht zahlen, da rückwirkend.
etwas ähnliches.
Mieter zahlt keine Miete von Mai 2005 bis September 2005.
Der Mieter zahlt aber die Miete wieder ab Oktober 2005.
Der Vermieter hat eine Rechtschutzversicherung ab dem Oktober 2005 abgeschlossen.
Der Mieter hat versprochen die ausstehende Miete zu zahlen.
Falls der Mieter die ausstehende Miete nicht zahlt, greift die Rechtschutzversicherung?
Was ist wenn der Mieter ab 2006 die Miete wieder nicht bezahlt?
Die Rechtsschutzversicherung wird für diesen aktuellen Fall nicht leisten.
Sobald die evtl. Wartezeit abgelaufen ist, und der Mieter zahlt ab dann wieder keine Miete, leistet die Rechtsschutzversicherung allerdings. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.