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Verfasst am: 24.10.05, 17:58 Titel: Zahlt hier die Haftpflicht
Hallo,
mein Sohn hatte seinen Haustürschlüssel in der Wohnung gelassen und da er alleine war und Panik bekam versuchte er die Türe (Holzhaustüre Mietwohnung) mit einem herumliegenden Schraubenzieher zu öffnen. Dabei brach Holz aus dem Rahmen und das Schließblech verzog, so daß die Tür fast offen steht.
Die Haftpflicht weigert sich zu zahlen. Sie sagt es handele sich um Vorsatz.
und: woher genau hatte er den schraubenzieher? lag der "zufällig einfach so auf der straße rum"?
grundsätzlich stimmt es: er hat die beschädigungen an der tür vorsätzlich verursacht. ein schlüsseldienst dürfte wahrscheinlich günstiger gewesen sein, als nun die ganze zarge auszutauschen oder fachmännisch aufzuarbeiten... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Hallo,
mein Sohn ist 10 und der Schraubenzieher lag zufällig von einigen Handwerksarbeiten vor der Türe. Es ist die Türe zum Hausflur, nicht zur Straße.
Aber er hat das doch nicht mutwillig gemacht sondern in Panik unüberlegt. Gibt es da nicht eine Möglichkeit die Versicherung zu überzeugen?????
danke
hm, schwierig. denn, mal unabhämgig davon, warum er das gemacht hat (aus panik, aus langeweile oder um einbrechen zu üben ), die beschädigungen wurden zumindest bedingt vorsätzlich in den kauf genommen. das wird auch ihrem sohn klar gewesen sein, mit seinen 10 jahren, das das hantieren an der türzarge mit nem schraubenzieher schäden verursacht... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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