Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zahlt hier die Haftpflicht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zahlt hier die Haftpflicht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nireika5
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 17:58    Titel: Zahlt hier die Haftpflicht Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Sohn hatte seinen Haustürschlüssel in der Wohnung gelassen und da er alleine war und Panik bekam versuchte er die Türe (Holzhaustüre Mietwohnung) mit einem herumliegenden Schraubenzieher zu öffnen. Dabei brach Holz aus dem Rahmen und das Schließblech verzog, so daß die Tür fast offen steht.

Die Haftpflicht weigert sich zu zahlen. Sie sagt es handele sich um Vorsatz.

Wer hat recht?

lieben Dank
Nireika
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

wie alt ist denn der sohn?

und: woher genau hatte er den schraubenzieher? lag der "zufällig einfach so auf der straße rum"?

grundsätzlich stimmt es: er hat die beschädigungen an der tür vorsätzlich verursacht. ein schlüsseldienst dürfte wahrscheinlich günstiger gewesen sein, als nun die ganze zarge auszutauschen oder fachmännisch aufzuarbeiten...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nireika5
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
mein Sohn ist 10 und der Schraubenzieher lag zufällig von einigen Handwerksarbeiten vor der Türe. Es ist die Türe zum Hausflur, nicht zur Straße.
Aber er hat das doch nicht mutwillig gemacht sondern in Panik unüberlegt. Gibt es da nicht eine Möglichkeit die Versicherung zu überzeugen?????
danke Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

hm, schwierig. denn, mal unabhämgig davon, warum er das gemacht hat (aus panik, aus langeweile oder um einbrechen zu üben Winken ), die beschädigungen wurden zumindest bedingt vorsätzlich in den kauf genommen. das wird auch ihrem sohn klar gewesen sein, mit seinen 10 jahren, das das hantieren an der türzarge mit nem schraubenzieher schäden verursacht...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.