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killefiz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 27.10.05, 15:10 Titel: Vorschuß bei Gericht für eine Verhandlung ? |
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Hallo Forum,
ich habe folgende Frage:
Warum muß jemand dem Gericht einen Vorschuß zahlen daß die Sache verhandelt wird, bisher (bei anderen Verfahren) hat dieser PKH bekommen ? |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.10.05, 16:11 Titel: Re: Vorschuß bei Gericht für eine Verhandlung ? |
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killefiz hat folgendes geschrieben:: | Hallo Forum,
ich habe folgende Frage:
Warum muß jemand dem Gericht einen Vorschuß zahlen daß die Sache verhandelt wird, bisher (bei anderen Verfahren) hat dieser PKH bekommen ? |
Dann hat es dieses Mal keine PKH bekommen. Warum, wissen wir nicht. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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killefiz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 27.10.05, 18:07 Titel: Re: Vorschuß bei Gericht für eine Verhandlung ? |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | killefiz hat folgendes geschrieben:: | Hallo Forum,
ich habe folgende Frage:
Warum muß jemand dem Gericht einen Vorschuß zahlen daß die Sache verhandelt wird, bisher (bei anderen Verfahren) hat dieser PKH bekommen ? |
Dann hat es dieses Mal keine PKH bekommen. Warum, wissen wir nicht. |
kann dies ein Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussicht sein ?
wie sieht es aus wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, muß dann auch ein Vorschuß geleistet werden ?
Bekannt ist nur, daß er ein "Dauerkunde" bei Gericht ist. |
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Gregorovius FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 122
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Verfasst am: 27.10.05, 21:02 Titel: |
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Zitat: | kann dies ein Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussicht sein ? |
Das ist möglich. Ebenso möglich ist aber, daß sich einfach seine Vermögenslage verbessert hat. |
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Wintermute* FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.10.2005 Beiträge: 910
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Verfasst am: 27.10.05, 21:58 Titel: Re: Vorschuß bei Gericht für eine Verhandlung ? |
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killefiz hat folgendes geschrieben:: |
wie sieht es aus wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, muß dann auch ein Vorschuß geleistet werden ?
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Ja. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 27.10.05, 22:13 Titel: Re: Vorschuß bei Gericht für eine Verhandlung ? |
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Wintermute* hat folgendes geschrieben:: | killefiz hat folgendes geschrieben:: |
wie sieht es aus wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, muß dann auch ein Vorschuß geleistet werden ?
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Ja. |
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und diese für den Fall eine Deckungszusage erteilt hat, leistet die Versicherung den vom Rechtsanwalt bzw. einem Gericht angeforderten Vorschußbetrag. Der Rechtsanwalt rechnet dann am Ende mit der Rechtsschutzversicherung darüber ab. |
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killefiz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 28.10.05, 05:43 Titel: |
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Gregorovius hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | kann dies ein Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussicht sein ? |
Das ist möglich. Ebenso möglich ist aber, daß sich einfach seine Vermögenslage verbessert hat. |
nein, die hat sich verschlechtert. |
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killefiz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 28.10.05, 05:46 Titel: Re: Vorschuß bei Gericht für eine Verhandlung ? |
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nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | Wintermute* hat folgendes geschrieben:: | killefiz hat folgendes geschrieben:: |
wie sieht es aus wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, muß dann auch ein Vorschuß geleistet werden ?
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Ja. |
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und diese für den Fall eine Deckungszusage erteilt hat, leistet die Versicherung den vom Rechtsanwalt bzw. einem Gericht angeforderten Vorschußbetrag. Der Rechtsanwalt rechnet dann am Ende mit der Rechtsschutzversicherung darüber ab. |
Leider habe ich immer noch nicht so richtig verstanden, warum es diesen Vorschuß gibt ? |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 28.10.05, 09:51 Titel: |
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Grundsätzlich muss bei jeder Klage Vorschuss geleistet werden. Von dieser Pflicht ist man nur befreit, wenn man PKH bekommt. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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killefiz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 28.10.05, 15:01 Titel: |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | Grundsätzlich muss bei jeder Klage Vorschuss geleistet werden. Von dieser Pflicht ist man nur befreit, wenn man PKH bekommt. |
Danke ! |
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