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Vorschuß bei Gericht für eine Verhandlung ?

 
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 15:10    Titel: Vorschuß bei Gericht für eine Verhandlung ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

ich habe folgende Frage:
Warum muß jemand dem Gericht einen Vorschuß zahlen daß die Sache verhandelt wird, bisher (bei anderen Verfahren) hat dieser PKH bekommen ?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 16:11    Titel: Re: Vorschuß bei Gericht für eine Verhandlung ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
Hallo Forum,

ich habe folgende Frage:
Warum muß jemand dem Gericht einen Vorschuß zahlen daß die Sache verhandelt wird, bisher (bei anderen Verfahren) hat dieser PKH bekommen ?

Dann hat es dieses Mal keine PKH bekommen. Warum, wissen wir nicht.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 18:07    Titel: Re: Vorschuß bei Gericht für eine Verhandlung ? Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
Hallo Forum,

ich habe folgende Frage:
Warum muß jemand dem Gericht einen Vorschuß zahlen daß die Sache verhandelt wird, bisher (bei anderen Verfahren) hat dieser PKH bekommen ?

Dann hat es dieses Mal keine PKH bekommen. Warum, wissen wir nicht.


kann dies ein Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussicht sein ?
wie sieht es aus wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, muß dann auch ein Vorschuß geleistet werden ?
Bekannt ist nur, daß er ein "Dauerkunde" bei Gericht ist.
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Gregorovius
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 122

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
kann dies ein Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussicht sein ?


Das ist möglich. Ebenso möglich ist aber, daß sich einfach seine Vermögenslage verbessert hat.
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Wintermute*
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 21:58    Titel: Re: Vorschuß bei Gericht für eine Verhandlung ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::

wie sieht es aus wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, muß dann auch ein Vorschuß geleistet werden ?


Ja.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 22:13    Titel: Re: Vorschuß bei Gericht für eine Verhandlung ? Antworten mit Zitat

Wintermute* hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::

wie sieht es aus wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, muß dann auch ein Vorschuß geleistet werden ?


Ja.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und diese für den Fall eine Deckungszusage erteilt hat, leistet die Versicherung den vom Rechtsanwalt bzw. einem Gericht angeforderten Vorschußbetrag. Der Rechtsanwalt rechnet dann am Ende mit der Rechtsschutzversicherung darüber ab.
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 05:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gregorovius hat folgendes geschrieben::
Zitat:
kann dies ein Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussicht sein ?


Das ist möglich. Ebenso möglich ist aber, daß sich einfach seine Vermögenslage verbessert hat.


nein, die hat sich verschlechtert.
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 05:46    Titel: Re: Vorschuß bei Gericht für eine Verhandlung ? Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Wintermute* hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::

wie sieht es aus wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, muß dann auch ein Vorschuß geleistet werden ?


Ja.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und diese für den Fall eine Deckungszusage erteilt hat, leistet die Versicherung den vom Rechtsanwalt bzw. einem Gericht angeforderten Vorschußbetrag. Der Rechtsanwalt rechnet dann am Ende mit der Rechtsschutzversicherung darüber ab.


Leider habe ich immer noch nicht so richtig verstanden, warum es diesen Vorschuß gibt ?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich muss bei jeder Klage Vorschuss geleistet werden. Von dieser Pflicht ist man nur befreit, wenn man PKH bekommt.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich muss bei jeder Klage Vorschuss geleistet werden. Von dieser Pflicht ist man nur befreit, wenn man PKH bekommt.


Smilie Danke !
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