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Eine Kontrolle erfolgt durch das Vormundschaftsgericht (= Amtsgericht). Dort können Sie Bedenken gegen die Geeignetheit des Betreuers u.ä. anmelden. Des weiteren kann normalerweise auch die Betreuungsstelle des Landkreises/der Stadt weiterhelfen.
Den Einwendungen von Verwandten/Freunden wird kein Gehör geschenkt. Hierüber wird der/die Betreute (r) angehört und wenn sie sagt, das ist nicht wahr, wird das ganze abgeschmettert von Gericht, Betreuer, Betreuungsbehörde.
Verfasst am: 20.11.04, 19:28 Titel: Re: Aufsichtspflicht der Behörde
umu hat folgendes geschrieben::
Hallo,
bin zufällig auf dieser Seite gelandet und habe vorab eine Frage:
Wer überwacht eigentlich den Betreuer und wie kann man diese
Überwachung auslösen ?
Ich beobachte so ein Szenario schon geraume Zeit und finde es z.K..
Würde dem Betreuten gerne helfen !
Möglicherweise melde ich mich noch detailierter.
m.D im Voraus
Ulf
Hallo,
etwas genauer wäre doch besser gewesen.
Der Betreuer wird vom Amtsgericht überwacht. Nun hat ein Betreuer ja im Rahmen der Betreuung unterschiedliche Aufgabengebiete. Oft gibt es wohl Ärger wegen der Finanzen, aber es kann auch schon mal vorkommen, dass sich ein Heim über die zu selten erfolgenden Besuche eines Betreuers beim Betreuten beschwert. Dem wird auch nachgegangen.
Wenn der Betreuer mit dem Geld des Betreuten Schindluder treibt, so wird er natürlich alles daran setzen, dass das Gericht das nicht merkt.
Und einen Menschen, der z. B. im Heim liegt und überhaupt nichts mehr mitbekommt oder der nicht sprechen kann dann zu befragen, das ist völlig sinnlos.
Es ist einfach so, dass die Verfehlungen des Betreuers bewiesen werden müssen. Und das ist fast unmöglich.
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