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dadi noch neu hier
Anmeldungsdatum: 04.11.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 04.11.05, 16:35 Titel: New York Tickets (Wortsperre: Firma) Probleme |
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Hallo zusammen,
bräucht mal Hilfe. Habe vor etwa 2 Monaten bei einer Lebensmittelkette ((Wortsperre: Firma)) zwei Flugtickets nach New York gekauft.
Ich war einer der 20 glücklichen (von etwa 300 wartenden Käufern, d.h. lange Schlange stehen). Leider konnte aufgrund eines Computerproblems kein Ticket ausgedruckt werden. Gezahlt wurde trotzdem, Quittung habe ich erhalten.
Ich habe mich bei der Servicehotline gemeldet und meine Daten durchgegeben. Die Auskunft kam: Tickets werden zugesendet. Leider kam nie etwas. Ich habe etwa 12mal bei der Servicehotline angerufen, ohne eine Hilfe oder Auskunft in meinem konkreten Fall zu bekommen. Die Aussage blieb immer pauschal: Alle Tickets sind unterwegs.
Danach habe ich mich an den Mutter-Konzern gewendet. Nach mehreren Schwierigkeiten und nochmals etwa 8 Anrufen, habe ich den zuständigen Sachbearbeiter gesprochen. Dessen Aussage: Es tut uns leid, es sind mehr Tickets verkauft worden, als unser Kontingent beinhaltete. Ich könnte mein Geld wieder in der Filiale abholen zzgl. einem Warengutschein in Höhe von 10 Euro.
Die Zeitspanne, wo mein Geld weg ist beträgt bereits fast 8 Wochen. Nur nebenher zur Info: Der Vorstand des Lebensmittelkonzerns ist übrigens auch Geschäftsführer der Fluggesellschaft von der die Tickets stammen.
Für mein Rechtsempfinden ist dies nicht richtig. Ich hatte mehrere Umstände und Kosten (ca. 12 teure Serviceanrufe etc.). Kann der Verkäufer so einfach vom Kauf zurücktreten. Kann ich auf die Tickets bestehen?
Vielen Dank fürs lesen (und vielleicht für eure Hilfe:-)) |
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mosaik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1055 Wohnort: Anif
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Verfasst am: 04.11.05, 16:55 Titel: |
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Na ja, wenn es ein echter Transportvertrag ist, muss er auch erbracht werden. Wenn natürlich diese Lebensmittelkette nur eine Art Kassabon mit Preis ausgedruckt hat, hängt es davon ab, was draufsteht...
Also sozusagen ohne Reisebuchungsbestätigung mit verbindlicher Bestätigung könnte es vielleicht doch nicht so sein, dass man einen Anspruch darauf hat.
Gruß
Peter |
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dadi noch neu hier
Anmeldungsdatum: 04.11.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 04.11.05, 17:03 Titel: |
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Es ist ein Kassenbon mit dem Aufdruck
2x Düsseldorf - New York - Düsseldorf
gruss |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 04.11.05, 17:20 Titel: |
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Kein Reisedatum (Hin- und Rückflug) und auch kein Hinweis, dass man die Flüge telefonisch buchen muss ?
Sollte denn ursprünglich im (Wortsperre: Firma) bereits eine Buchung stattfinden oder wurden tatsächlich nur Blanko-Gutscheine verkauft ? Gibt es noch irgendwelche AGB's für diese Aktion ?
Gruss
report |
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dadi noch neu hier
Anmeldungsdatum: 04.11.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 04.11.05, 17:42 Titel: |
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Es sollte ja wie folgt ablaufen:
1. Kasse anstellen
2. Bezahlen-Kassenbon erhalten
3. Kassenbon am Ausgang gegen Ticket tauschen.
Dann sollte im nachhinein telefonisch mit der Ticket-Nr. bei (Wortsperre: Firma) gebucht werden. Zeitraum sollte man sich aus 5 vorgeschlagenen Terminen aussuchen können.
Da dies aber eine deutschlandweite und zeitgleiche Aktion war, sind nach 2. die Server von (Wortsperre: Firma) zusammengebrochen wg. deutschlandweitem Zugriff aller Filialen und es konnten keine Tickets ausgedruckt werden.
Bei einer 300 m Schlange und stundenlangem Warten fragt auch keiner mehr nach AGBs etc. Es war eher Wühltischatmosphäre:-) |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 04.11.05, 18:03 Titel: |
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Das könnte weiterhelfen.
Zu prüfen gilt es, ob tatsächlich ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde oder nur ein Gutschein für eine definierte Leistung verkauft wurde.
Bei letzterem hätten Sie u.U. die Möglichkeit, dahingehend Schadenersatz zu fordern, dass Sie zu einem Ihrer Wunschtermine (und nur zu diesen, keine Alternativen) Flugscheine einer anderen, vergleichbaren Fluggesellschaft kaufen und den Differenzbetrag an den (Wortsperre: Firma) oder an die "roten Flieger" berechnen.
Sollte es wiederum ein Beförderungsvertrag sein, könnte auch das EU-Fluggastrecht greifen. Nachweislich waren die Maschinen ja an allen 5 Terminen überbucht, dann sollte es richtig teuer werden.
Ich suche mal ein wenig.
Gruss
report |
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nce FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 963 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 04.11.05, 20:51 Titel: |
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@report: Einsatz für andere ist im Grunde eine lobenswerte Sache - allerdings gibt es in diesem Forum eine wichtige Schranke, das ist die Rechtsberatung ... ich bitte das zu respektieren.
@dadi: Die Nennung von Firmen ist beim FDR - von wenigen Ausnahmen abgesehen - unerwünscht. Und: Ratschläge und Informationen, die man in einem Internetforum bekommt, sollte man immer mit Vorsicht genießen. Selbst Fachleute können hier nur aus der Ferne urteilen.
Das alles und noch viel mehr gibt es in unserer Juriquette zu lesen.
Zuletzt bearbeitet von nce am 05.11.05, 13:33, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 05.11.05, 11:50 Titel: |
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Hallo Herr Engel,
schon verstanden - war halt in Wochenendstimmung und bin über das Ziel hinausgeschossen
Gruss
report |
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