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Verfasst am: 05.11.05, 20:33 Titel: "Auflösung" eines Gemeinschaftskontos ?
Hallo zusammen,
Frau X hat folgendes Problem:
Als Sie sich vor rund zwei Jahren von Ihrem Ehemann trenne nahm er ihr die EC-Karte für das gemeinschaftliche Konto ab. Sie legte sich bei der gleichen Bank ein neues Konto an.
Vor ca. 1 1/2 Jahren ließ Ihr Ex-mann Sie einen Vordruck der Bank unterschreiben, mit dem sie als Kontomitinhaberin ausscheiden sollte. Bis dato erhielt sie Regelmäßig die Kontoauszüge zugeschickt...
Nach der geleisten Unterschrift bekam sich nichts mehr und dachte es wäre erledigt...
Heute bekam Frau X einen Brief mit der Post, in dem Ihr mitgeteilt wurde, das die Bank ihren Dispo für Ihr neues Konto zum 1.12. kündigen würde , da ihr anders Konto (von dem Sie bis heute nicht wußte das sie bei diesem immernoch als Mitinhaberin eingetragen ist) ein gewaltiges Soll aufweisen würde.
Nun die Frage, was für möglichkeiten hat Frau X , um möglichst glimpflich davonzukommen
Noch ein paar Informationen:
- Die Bank hat den Auftrag, Frau X als Kontomitinhaberin zu streichen, vermutlich nicht ausgeführt hat, da das Konto schon damals reichlich "minus" aufwies.
- Der mitterweise Ex-Mann von Frau X hat ziemlich viel Mist gebaut ( Ihm ist z.B. letzte Woche sein nicht abbezahltes Auto gepfändet worden), und meinte nach einem Anruf bei Ihm das Frau X jetzt wohl pech gehabt hätte und das Konto mit ausgleichen müsse...
ist echt umfangreich... aber vielleicht hat ja einer nen Guten Tip ...
zunächst ist hier zu klären, wie der Status des damaligen Auftrags an die Bank zur Kontoumschreibung ist. Da die Auszüge nicht mehr kamen, scheint die Bank ja irgendeinen Auftrag erhalten zu haben. Also die Bank fragen wie der Status ist.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der Auftrag auf Kontoumschreibung entweder bei der Bank gar nicht vorgelegt worden oder die Bank hat ihn abgelehnt. In diesem Fall besteht die gesamtschuldnerische Haftung für das Konto weiter und es besteht dringender Handlungsbedarf.
Schritt1: Vermeidung weiteren Schadens
- Auftrag an die Bank, das Konto ab sofort als "und"-Konto zu führen, damit keine weiteren Verfügungen erfolgen
- Löschung aller Daueraufträge
- Sperrung aller Karten und Internetbankingzugänge
Schritt 2: Verhandlung mit der Bank, ob diese bereit ist, auf eine Mithaft zu verzichten oder diese zumindest betraglich (z.B. auf den Stand bei dem damaligen Auftrag) zu begrenzen
Schritt 3: Reduzierung des eingetretenen Schadens
- Rückgabe aller Lastschriften der letzten 6 Wochen
- Ggf. Versuch der Rückgabe der Lastschriften darüber hinaus
- Rückgabe auch von bankeigenen Lastschriften für Kreditraten
Schritt 4: Vereinbarung einer Rückführungsvereinbarung mit der Bank zur Vermeidung von Kündigung, schlechetr Schufa und Zwangsmaßnahmen
Schritt 5: Forderung gegen Ex geltend machen, tutulieren und eintreiben
Klären Sie, auf Basis welcher Grundlage Frau X keine Auszüge mehr zugestellt wurden. Das kann doch eigentlich nur der Fall sein, wenn die Bank einen Auftrag vorweisen kann.
Was genau stand damals in dem Auftrag an die Bank? Wenn der Bank dieser vorliegt, eine Kopie geben lassen. Vom Inhalt hängt dann das weitere Vorgehen ab.
Ansonsten vorgehen wie von Karsten beschrieben. _________________ Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
Frau X hat mittlerweile erfahren, das, damals an Ihren Ex-Mann, ein schreiben gegangen ist, in dem die Bank mitteilte das der Auftrag nicht ausgeführt wird solange das Konto Soll aufweist...
Des weitern hat ein Telefonat mit der Bank ergeben das Sie erstmal nichts tun kann als Ihren Dispositionskredit Stückweise zurückzuführen. ( Ihr Mann wurde von der Bank angeschrieben und muß ebenfalls den Dispositionskredit des gemeinsamen Kontos in Raten ausgleichen)
Die Bank riet Frau X, per Fax der Bank offizel bekanntzugeben das sie von Ihrem Ex-Mann geschieden ist und ebenfalls über den Kompletten Schriftverkehr, was das gemeinsame Konto betrifft, per Kopie an Ihre neue Adresse informiert werden möchte.
Laut Auskunft der Bank ist ein ausscheiden aus dem gemeinsamen Konto erst möglich sobald dieses wieder mindestens auf "Null" ist.
So wie es aussieht kann Frau X erstmal nur abwarten... Oder ?
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