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Rolf22 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 523
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Verfasst am: 09.11.05, 13:08 Titel: Betrügerische Kanzlei? |
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Der Fall: Ein Telefonkunde erhält von einem Telekomanbieter B eine Mahnung über eine noch offene Leistung. Der Kunde hat diese jedoch bereits über den Anbieter A, mit dem B eine Inkassovereinbahrung unterhält entrichtet. Da A offensichtlich ein Buchungsfehler unterlaufen ist, A andererseits auf Anfragen nicht reagiert, übergibt B den Fall an eine auf Mahnverfahren spezialisierte Kanzlei. Soviel zur Vorgeschichte, jetzt geht´s ums Anwaltsrecht: Die Kanzlei fordert den Kunden zur Zahlung auf. Der Kunde widerspricht mit der Begründung, dass der Betrag bereits an A überwiesen wurde und er auf das Inkassoabkommen zwischen A und B keinen Einfluß hat. Daraufhin fordert die Kanzlei den Kunden auf, die Zahlung anhand einer Kopie des Überweisungsauftrags, des Bankauszugs sowie der ursprünglichen Rechnung zu belegen. Der Kunde entspricht der Forderung und denkt, die Sache sei damit erledigt. Jetzt kommt´s aber ganz dicke: Ein Anwältin der Kanzlei behauptet in einem nachfolgenden Schriftwechsel, die Überweisung des Kunden habe von A wegen fehlender Angaben (Rechnungsnummer) offensichtlich nicht verbucht werden können. Da auf der Überweisung die Angaben aber vollständig sind, ruft der Kunde in der Kanzlei an. Dort heißt es, die Anwältin sei nicht zu sprechen, aber eine andere Mitarbeiterin holt sich die Akte heraus und stellt gegenüber dem Kunden am Telefon fest, dass der Anwältin offensichtlich ein Irrtum unterlaufen sei. Sie verabschiedet sich mit den Worten "Ich werde das der Anwältin aufgrund des Telefonats erneut vorlegen. Sie hören dann von uns!" Was dann aber kam, war ein Mahnbescheid, dem der Kunde umgehend widersprochen hat. Dem Kunden drängt sich jetzt der Verdacht auf, dass es sich bei der Kanzlei um "einen Durchgangsbetrieb" handelt, der lediglich das Ziel verfolgt, für die Kunden möglichst viele Titel zu sammeln.
Die Frage lautet: Wie ist das Verhalten der Kanzlei juristisch zu bewerten? Liegt versuchter Betrug vor? Oder Nötigung?
Beste Grüße
Rolf F. |
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biggi33 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 09.11.05, 16:34 Titel: Mahnbescheid |
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| Eigentlich müßte der Widerspruch dann an das Amtsgericht gehen und die klären das. |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 09.11.05, 17:00 Titel: Re: Betrügerische Kanzlei? |
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| Rolf22 hat folgendes geschrieben:: |
Die Frage lautet: Liegt versuchter Betrug vor? Oder Nötigung?
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Wieso wollte denn?
Die eigene Rechtsauffassung vor Gericht prüfen zu lassen, ist jedermanns gutes Recht in einem Rechtsstaat. Die Gegenseite muss dazu auch nicht erst lange in Verhandlung treten, sondern kann natürlih sofort klagen. Wenn sie sich irrt und unterliegt, trägt sie halt die Kosten. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Rolf22 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 523
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Verfasst am: 10.11.05, 06:44 Titel: |
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| Ein Mahnbescheid wird ohne Prüfung der Berechtigung verschickt. Was ist, wenn eine Kanzlei wider besseren Wissens unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Mahnbescheide losschickt und der Empfänger GENÖTIGT wird, Widerspruch einzulegen, weil er sonst einen Titel am Hals hat, den er nicht mehr los wird? |
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Jochen_K Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 50
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Verfasst am: 11.11.05, 13:55 Titel: |
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Ihre Naivität schockiert mich immer wieder Mr. "questionable content".
Es ist wie wenn sie sagen würden, wer einen Mord begeht, wird halt bestraft, was ist daran so schlimm? - alles ist in Ordnung...
Telefon-Anbieter "X" (in der Anfrage genannt) ist schon lange ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Mir sind die absurdesten Verfahren mit diesem Namen bekannt.
Das Telefongespräch müsste in einem solchen Fall unbedingt schriftlich formuliert werden
und per Fax oder Einschreiben an die Anwältin gelangen (wegen Beweisfunktion). Kurz und knapp. Mündlich reicht oft leider nicht aus.
Das offenkundig widersprüchliche Verhalten der Anwältin sollte (soweit Belege vorhanden)
eventuell an die Anwaltskammer gemeldet werden.
Nur das ist "Rechtsstaat". |
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Shiva108 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 91
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Verfasst am: 14.11.05, 12:25 Titel: beschwerden bei Rechtsanwaltskammer |
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Hallo,
wenn Sie an Rechtsanwaltskammer ( RAK ) wenden, weden Sie bestimmt geholfen und der Anwalt wird nie im Leben nochmals dies tun.
Viel Glück
Shiva |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 14.11.05, 17:19 Titel: |
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Zur RAK:
nicht vergessen, es handelt sich dabei um eine Einrichtung, die von den Anwälten finanziert wird.
Eine Objektivität ist daher mE nicht gewährleistet.
Wie war das mit dem Bock und dem Gärtner....?
chatterhand |
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Shiva108 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 91
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Verfasst am: 28.11.05, 23:13 Titel: |
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Na ja, was soll man dann machen ?
Wenn man nicht an die RAK wenden kann.
Wo für ist die Anwaltskammer ? |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 28.11.05, 23:34 Titel: |
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| Shiva108 hat folgendes geschrieben:: | Na ja, was soll man dann machen ?
Wenn man nicht an die RAK wenden kann.
Wo für ist die Anwaltskammer ? |
na, wieder mal schlecht geschlafen  |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 29.11.05, 12:17 Titel: |
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| Rolf22 hat folgendes geschrieben:: | | Was ist, wenn eine Kanzlei wider besseren Wissens unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Mahnbescheide losschickt und der Empfänger GENÖTIGT wird, Widerspruch einzulegen, weil er sonst einen Titel am Hals hat, den er nicht mehr los wird? |
Wenn man das denn nachweisen kann... Im vorliegenden Fall kann man nicht genau bewerten, was Sache ist. Bspw. könnte der Mahnbescheid bereits im automatisierten Verfahren erwirkt worden sein, bevor die Kanzlei den Fehler bemerkt bzw. die Korrektur vom Betroffenen erhalten hat.
| Rolf22 hat folgendes geschrieben:: | | Zur RAK: nicht vergessen, es handelt sich dabei um eine Einrichtung, die von den Anwälten finanziert wird. Eine Objektivität ist daher mE nicht gewährleistet. |
Getretener Quark...
Dieses Gerücht entsteht nur dadurch, daß viele Leute gar nicht wissen, wofür die RAK zuständig ist und welche Arten anwaltlichen Verhaltens überhaupt ihrer Überprüfungs- bzw. Sanktionskompetenz unterliegen.
Mal blöde gesagt, wenn ich an den Petitionsausschuß des Bundestages schreibe, weil mein Nachbar mir meine Äpfel klaut, und ich dann einen abschlägigen Bescheid bekomme, kann ich mich auch nicht beschweren, die Politiker täten nichts für mich. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Rolf22 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 523
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Verfasst am: 30.11.05, 11:31 Titel: |
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Ich denke, ich werde mich an die Anwaltskammer wenden. Meine Erfahrungen teile ich gerne mit den anderen Forenmitgliedern. Kann mir jemand die Adresse der Anwaltskammer mitteilen? Die Kanzlei, um die es geht, sitzt in Hamburg.
Danke und Gruß
Rolf |
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Gast
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Verfasst am: 30.11.05, 11:53 Titel: |
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| Rolf22 hat folgendes geschrieben:: | Kann mir jemand die Adresse der Anwaltskammer mitteilen? Die Kanzlei, um die es geht, sitzt in Hamburg.
Danke und Gruß
Rolf |
Sie wissen aber schon wie man ne Suchmaschine benutzt oder?
http://www.www.rechtsanwaltskammerhamburg.de |
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JuristOnline Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 12.12.05, 12:50 Titel: |
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a ja, was soll man dann machen ?
Wenn man nicht an die RAK wenden kann.
Wo für ist die Anwaltskammer ? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 12.12.05, 14:21 Titel: |
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RAK ist nur für das Standesrecht zuständig.
Wenn der Fragesteller hier Straftaten vermutet, müßte er das ganze ganz normal anzeigen. Der Irrglaube, Anwälte hätten mit der RAK quasi noch ein "Sondergericht" speziell für sie, ist leider nicht auszurotten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Shiva108 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 91
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Verfasst am: 08.01.06, 23:36 Titel: richtige Entscheidung |
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Hi,
meine Meinung nach sollte man an RAK wenden und auch bei Strafsachen ganz normale Anzeige.
Aber bevor man Strafantrag stellt solle man Beweismittel haben.
Schreiben Sie mir eine private Nachricht, vileicht kann ich Ihnen helfen.
mfg
Shiva |
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