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Betrügerische Kanzlei?

 
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Rolf22
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 13:08    Titel: Betrügerische Kanzlei? Antworten mit Zitat

Der Fall: Ein Telefonkunde erhält von einem Telekomanbieter B eine Mahnung über eine noch offene Leistung. Der Kunde hat diese jedoch bereits über den Anbieter A, mit dem B eine Inkassovereinbahrung unterhält entrichtet. Da A offensichtlich ein Buchungsfehler unterlaufen ist, A andererseits auf Anfragen nicht reagiert, übergibt B den Fall an eine auf Mahnverfahren spezialisierte Kanzlei. Soviel zur Vorgeschichte, jetzt geht´s ums Anwaltsrecht: Die Kanzlei fordert den Kunden zur Zahlung auf. Der Kunde widerspricht mit der Begründung, dass der Betrag bereits an A überwiesen wurde und er auf das Inkassoabkommen zwischen A und B keinen Einfluß hat. Daraufhin fordert die Kanzlei den Kunden auf, die Zahlung anhand einer Kopie des Überweisungsauftrags, des Bankauszugs sowie der ursprünglichen Rechnung zu belegen. Der Kunde entspricht der Forderung und denkt, die Sache sei damit erledigt. Jetzt kommt´s aber ganz dicke: Ein Anwältin der Kanzlei behauptet in einem nachfolgenden Schriftwechsel, die Überweisung des Kunden habe von A wegen fehlender Angaben (Rechnungsnummer) offensichtlich nicht verbucht werden können. Da auf der Überweisung die Angaben aber vollständig sind, ruft der Kunde in der Kanzlei an. Dort heißt es, die Anwältin sei nicht zu sprechen, aber eine andere Mitarbeiterin holt sich die Akte heraus und stellt gegenüber dem Kunden am Telefon fest, dass der Anwältin offensichtlich ein Irrtum unterlaufen sei. Sie verabschiedet sich mit den Worten "Ich werde das der Anwältin aufgrund des Telefonats erneut vorlegen. Sie hören dann von uns!" Was dann aber kam, war ein Mahnbescheid, dem der Kunde umgehend widersprochen hat. Dem Kunden drängt sich jetzt der Verdacht auf, dass es sich bei der Kanzlei um "einen Durchgangsbetrieb" handelt, der lediglich das Ziel verfolgt, für die Kunden möglichst viele Titel zu sammeln.
Die Frage lautet: Wie ist das Verhalten der Kanzlei juristisch zu bewerten? Liegt versuchter Betrug vor? Oder Nötigung?
Beste Grüße
Rolf F.
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 16:34    Titel: Mahnbescheid Antworten mit Zitat

Eigentlich müßte der Widerspruch dann an das Amtsgericht gehen und die klären das.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 17:00    Titel: Re: Betrügerische Kanzlei? Antworten mit Zitat

Rolf22 hat folgendes geschrieben::

Die Frage lautet: Liegt versuchter Betrug vor? Oder Nötigung?
.


Wieso wollte denn?

Die eigene Rechtsauffassung vor Gericht prüfen zu lassen, ist jedermanns gutes Recht in einem Rechtsstaat. Die Gegenseite muss dazu auch nicht erst lange in Verhandlung treten, sondern kann natürlih sofort klagen. Wenn sie sich irrt und unterliegt, trägt sie halt die Kosten.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Rolf22
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 06:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Mahnbescheid wird ohne Prüfung der Berechtigung verschickt. Was ist, wenn eine Kanzlei wider besseren Wissens unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Mahnbescheide losschickt und der Empfänger GENÖTIGT wird, Widerspruch einzulegen, weil er sonst einen Titel am Hals hat, den er nicht mehr los wird?
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Jochen_K
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ihre Naivität schockiert mich immer wieder Mr. "questionable content".
Es ist wie wenn sie sagen würden, wer einen Mord begeht, wird halt bestraft, was ist daran so schlimm? - alles ist in Ordnung...

Telefon-Anbieter "X" (in der Anfrage genannt) ist schon lange ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Mir sind die absurdesten Verfahren mit diesem Namen bekannt.

Das Telefongespräch müsste in einem solchen Fall unbedingt schriftlich formuliert werden
und per Fax oder Einschreiben an die Anwältin gelangen (wegen Beweisfunktion). Kurz und knapp. Mündlich reicht oft leider nicht aus.
Das offenkundig widersprüchliche Verhalten der Anwältin sollte (soweit Belege vorhanden)
eventuell an die Anwaltskammer gemeldet werden.

Nur das ist "Rechtsstaat".
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Shiva108
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 12:25    Titel: beschwerden bei Rechtsanwaltskammer Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn Sie an Rechtsanwaltskammer ( RAK ) wenden, weden Sie bestimmt geholfen und der Anwalt wird nie im Leben nochmals dies tun.

Viel Glück

Shiva
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zur RAK:
nicht vergessen, es handelt sich dabei um eine Einrichtung, die von den Anwälten finanziert wird.
Eine Objektivität ist daher mE nicht gewährleistet.
Wie war das mit dem Bock und dem Gärtner....?

chatterhand
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Shiva108
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, was soll man dann machen ?
Wenn man nicht an die RAK wenden kann.
Wo für ist die Anwaltskammer ?
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Servicer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Shiva108 hat folgendes geschrieben::
Na ja, was soll man dann machen ?
Wenn man nicht an die RAK wenden kann.
Wo für ist die Anwaltskammer ?


na, wieder mal schlecht geschlafen Geschockt
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Rolf22 hat folgendes geschrieben::
Was ist, wenn eine Kanzlei wider besseren Wissens unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Mahnbescheide losschickt und der Empfänger GENÖTIGT wird, Widerspruch einzulegen, weil er sonst einen Titel am Hals hat, den er nicht mehr los wird?


Wenn man das denn nachweisen kann... Im vorliegenden Fall kann man nicht genau bewerten, was Sache ist. Bspw. könnte der Mahnbescheid bereits im automatisierten Verfahren erwirkt worden sein, bevor die Kanzlei den Fehler bemerkt bzw. die Korrektur vom Betroffenen erhalten hat.

Rolf22 hat folgendes geschrieben::
Zur RAK: nicht vergessen, es handelt sich dabei um eine Einrichtung, die von den Anwälten finanziert wird. Eine Objektivität ist daher mE nicht gewährleistet.


Getretener Quark...
Dieses Gerücht entsteht nur dadurch, daß viele Leute gar nicht wissen, wofür die RAK zuständig ist und welche Arten anwaltlichen Verhaltens überhaupt ihrer Überprüfungs- bzw. Sanktionskompetenz unterliegen.
Mal blöde gesagt, wenn ich an den Petitionsausschuß des Bundestages schreibe, weil mein Nachbar mir meine Äpfel klaut, und ich dann einen abschlägigen Bescheid bekomme, kann ich mich auch nicht beschweren, die Politiker täten nichts für mich.
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Rolf22
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, ich werde mich an die Anwaltskammer wenden. Meine Erfahrungen teile ich gerne mit den anderen Forenmitgliedern. Kann mir jemand die Adresse der Anwaltskammer mitteilen? Die Kanzlei, um die es geht, sitzt in Hamburg.
Danke und Gruß
Rolf
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.11.05, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Rolf22 hat folgendes geschrieben::
Kann mir jemand die Adresse der Anwaltskammer mitteilen? Die Kanzlei, um die es geht, sitzt in Hamburg.
Danke und Gruß
Rolf


Sie wissen aber schon wie man ne Suchmaschine benutzt oder?

http://www.www.rechtsanwaltskammerhamburg.de
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JuristOnline
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

a ja, was soll man dann machen ?
Wenn man nicht an die RAK wenden kann.
Wo für ist die Anwaltskammer ?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

RAK ist nur für das Standesrecht zuständig.
Wenn der Fragesteller hier Straftaten vermutet, müßte er das ganze ganz normal anzeigen. Der Irrglaube, Anwälte hätten mit der RAK quasi noch ein "Sondergericht" speziell für sie, ist leider nicht auszurotten.
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Shiva108
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 08.01.06, 23:36    Titel: richtige Entscheidung Antworten mit Zitat

Idee

Hi,

meine Meinung nach sollte man an RAK wenden und auch bei Strafsachen ganz normale Anzeige.
Aber bevor man Strafantrag stellt solle man Beweismittel haben.

Schreiben Sie mir eine private Nachricht, vileicht kann ich Ihnen helfen. Ausrufezeichen


Idee
mfg
Idee

Shiva
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