Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - schule vs. bundeswehr
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

schule vs. bundeswehr

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
obi86
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.04, 16:15    Titel: schule vs. bundeswehr Antworten mit Zitat

hallo habe vollgendes problem... ich bin 18 jahre alt,und bin noch schulpflichtig! aber ich soll auch ab 1.1.05 bei der bundeswehr eingezogen werden! was ich auch will! aber jetzt stellt sich meine schule quer und meint ich muss die schule weiter machen,was ich aber nich will... also muss ich die schulpflicht irgendwie überbrücken... und jetzt weiß ich nich was ich tun soll!

brauche dringend hilfe mfg obi
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 04.11.04, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Abwarten.

Entweder holen dich die Feldjäger aus der Schule oder die Polizei aus der Kaserne. Winken

Neim, im Ernst, informiere dein zuständiges Kreiswehrersatzamt über die Umstände. Die werden dich wohl zurückstellen (müssen).

Ich frage mich allerdings, warum das Problem nicht vorher schon aufgetaucht ist. Die Schule ist ja nicht von einem Tag auf den anderen in dein Leben getreten.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 04.11.04, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Abwarten.

Entweder holen dich die Feldjäger aus der Schule oder die Polizei aus der Kaserne. Winken

Neim, im Ernst, informiere dein zuständiges Kreiswehrersatzamt über die Umstände. Die werden dich wohl zurückstellen (müssen).

Ich frage mich allerdings, warum das Problem nicht vorher schon aufgetaucht ist. Die Schule ist ja nicht von einem Tag auf den anderen in dein Leben getreten.



jaaa das war so...ich wollte mich letztes jahr verpflichten...aber da wurde ich nicht genommen... und dann hab ich natürlich schule weiter gemacht...und jetzt diesen montag habe ich post bekommen gehabt vom bund...
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 07.11.04, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bist du denn noch schulpflichtig?
Wie es sich anhört, machst du ja freiwillig weiter, z.B. Oberstufe etc.
Da kannst du jederzeit aufhören. Nur natürlich nicht, solange du noch schulpflichtig bist. Da MUSS dich der Bund zurückstellen.

Ich an deiner Stelle würde erst die Schule beenden, und erst dann zum Bund. Glaube mir, du wirst nirgendswo so sehr verar*** wie bei der Bundeswehr... Spreche aus Erfahrung Smilie

Gruß, Patrick
Nach oben
Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.11.04, 04:42    Titel: Antworten mit Zitat

Info für NRW: Die Vollzeitschulpflicht dauert zehn Jahre, § 5 SchpflG. Wenn Sie achtzehn sind, ist die Vollzeitschulpflicht schon lange vorbei, denn spätestens mit sieben Jahren wurden Sie eingeschult. Als Berufsschulpflicht kann die Schulpflicht noch fortdauern, aber von einer Berufsausbildung schreiben Sie nichts, außerdem kann man die Ausbildung als Auszubildender jederzeit durch Kündigung beenden, und dann endet auch die Berufsschulpflicht.

Birnbaum
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.