Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.11.04, 16:15 Titel: schule vs. bundeswehr
hallo habe vollgendes problem... ich bin 18 jahre alt,und bin noch schulpflichtig! aber ich soll auch ab 1.1.05 bei der bundeswehr eingezogen werden! was ich auch will! aber jetzt stellt sich meine schule quer und meint ich muss die schule weiter machen,was ich aber nich will... also muss ich die schulpflicht irgendwie überbrücken... und jetzt weiß ich nich was ich tun soll!
Entweder holen dich die Feldjäger aus der Schule oder die Polizei aus der Kaserne.
Neim, im Ernst, informiere dein zuständiges Kreiswehrersatzamt über die Umstände. Die werden dich wohl zurückstellen (müssen).
Ich frage mich allerdings, warum das Problem nicht vorher schon aufgetaucht ist. Die Schule ist ja nicht von einem Tag auf den anderen in dein Leben getreten.
Entweder holen dich die Feldjäger aus der Schule oder die Polizei aus der Kaserne.
Neim, im Ernst, informiere dein zuständiges Kreiswehrersatzamt über die Umstände. Die werden dich wohl zurückstellen (müssen).
Ich frage mich allerdings, warum das Problem nicht vorher schon aufgetaucht ist. Die Schule ist ja nicht von einem Tag auf den anderen in dein Leben getreten.
jaaa das war so...ich wollte mich letztes jahr verpflichten...aber da wurde ich nicht genommen... und dann hab ich natürlich schule weiter gemacht...und jetzt diesen montag habe ich post bekommen gehabt vom bund...
Bist du denn noch schulpflichtig?
Wie es sich anhört, machst du ja freiwillig weiter, z.B. Oberstufe etc.
Da kannst du jederzeit aufhören. Nur natürlich nicht, solange du noch schulpflichtig bist. Da MUSS dich der Bund zurückstellen.
Ich an deiner Stelle würde erst die Schule beenden, und erst dann zum Bund. Glaube mir, du wirst nirgendswo so sehr verar*** wie bei der Bundeswehr... Spreche aus Erfahrung
Info für NRW: Die Vollzeitschulpflicht dauert zehn Jahre, § 5 SchpflG. Wenn Sie achtzehn sind, ist die Vollzeitschulpflicht schon lange vorbei, denn spätestens mit sieben Jahren wurden Sie eingeschult. Als Berufsschulpflicht kann die Schulpflicht noch fortdauern, aber von einer Berufsausbildung schreiben Sie nichts, außerdem kann man die Ausbildung als Auszubildender jederzeit durch Kündigung beenden, und dann endet auch die Berufsschulpflicht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.