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priv.Unfallversicherung muß zahlen?

 
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pepi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 3
Wohnort: regensburg

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 18:56    Titel: priv.Unfallversicherung muß zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumteilnehmer,
wer kann zu folgender Situation Auskunft geben:
Nach einem Privatunfall erhält eine Person EU-Rente.Die private Unfallversicherung weigert sich zu zahlen,verweigert ebenso die vereinbarte monatliche Invaliditätszusatzversorgung-mit der Begründung,es sei noch nicht abzusehen,welch dauerhafter Schaden bleibt.(Dies kann tatsächlich noch kein Arzt sagen!)Ist das rechtens?
Ich freue mich auf Eure Meinung u.grüße alle herzlich
Pepi
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.10.05, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

die leistungen werden fällig, wenn feststeht ob und in welchem umfang dauerhafte beeinträchtigungen vorliegen.
_________________
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pepi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 3
Wohnort: regensburg

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

hallo talla,
danke für die antwort.Natürlich ist mir klar,daß die invaliditätssumme erst gezahlt werden kann,wenn der schaden endgültig feststeht.Aber wie verhält sich das mit der invaliditäts-zusatzversorgung?Beinhaltet der name nicht schon,daß im falle der invalidität gezahlt wird(hier eine monatliche rente)?In diesem fall erfolgte eine berentung(volle erwerbsminderung)aufgrund des unfallschadens.Eben für diese situation wurde doch diese versicherung abgeschlossen,um gravierende finanz.verluste zu vermeiden!
Oder ist das ein mißverständniß meinerseits?Ich begreife es nicht.
Herzl. grüße pepi
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TheKing28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

pepi hat folgendes geschrieben::
hallo talla,
danke für die antwort.Natürlich ist mir klar,daß die invaliditätssumme erst gezahlt werden kann,wenn der schaden endgültig feststeht.Aber wie verhält sich das mit der invaliditäts-zusatzversorgung?Beinhaltet der name nicht schon,daß im falle der invalidität gezahlt wird(hier eine monatliche rente)?In diesem fall erfolgte eine berentung(volle erwerbsminderung)aufgrund des unfallschadens.Eben für diese situation wurde doch diese versicherung abgeschlossen,um gravierende finanz.verluste zu vermeiden!
Oder ist das ein mißverständniß meinerseits?Ich begreife es nicht.
Herzl. grüße pepi


ja wenn der schaden festgestellt wurde, weil: Wo kein Schaden ist, kann nichts bezahlt werden.
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pepi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 3
Wohnort: regensburg

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

danke für diese erklärung,wäre selbst nicht drauf gekommen!
Nur:ein schaden ist nachweislich da,sonst hätte es wohl kaum eine berentung gegeben.
Vielleicht gibt es ja doch jemanden,der meine frage verstanden hat u. mich nicht für blöd hält??
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

1. die EU rente hat nichst mit der priv. unfallversicherung zu tun.

2. in welcher höhe wurden konkret welche beeinträchtigung festgestellt?
oder läßt sich die genaue beeinträchtigung noch nicht abschätzen?
_________________
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