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Verfasst am: 13.11.05, 15:17 Titel: Dringende Fragen zum Handelsrecht wichtig!!!!
Hallo!
Kann mir bitte jemand diese Fragen beantworten?!?!?!!!
1.Warum hat der Gesetzgeber die Geltung diverser Schutzvorschriften des BGB für Kaufleute ausgeschlossen?
2.Wann ist eine erteilte Prokura unwirksam?
3.Gehören die Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingung zum Handelsrecht oder zum Privatrecht?
4.Inwiefern unterscheidet sich ein Handelsgewerbe von einem so genannten Kleingewerbe?
5.Was versteht man unter einer Generalvollmacht und wo ist sie geregelt?
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 14.11.05, 16:01 Titel: Ich versuche es...
zu 1. Weil hier HGB gilt, dafür ist es ja da.
zu 2. Es ist zu unterscheiden im INNEN - Verhältnis (gegenüber der Gesellschaft) sofort nach ihrer Aussprache, AUSSEN - Verhältnis (gegenüber Dritten) nach der Löschung im Handelsregister.
zu 3. Gegenüber Kaufleuten HGB, gegenüber Nichtkaufleuten BGB.
zu 4. Viele Kriterien, z., B. der Vertrag, die Höhe des Umsatzes, die Rechtsform.........
zu 5. Die Generalvollmacht ist nicht gesetzlich geregelt. Die wird ausgesprochen und gilt dann eben halt. Oder auch nicht.
Geregelt ist dies alles im HGB oder hilfsweise BGB. Muss man sich durcharbeiten. Oder Steuerbüro fragen.
Ich weise nochmals darauf hin, dass dies keine Rechtsberatung ist. Nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet.
Gruß
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
1.Warum hat der Gesetzgeber die Geltung diverser Schutzvorschriften des BGB für Kaufleute ausgeschlossen?
Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, daß Kaufleute weniger schutzbedürftig und -würdig sind als Normalmenschen ("Verbraucher"). Der Gesetzgeber unterstellt, daß Kaufleute im Handels- und Rechtsverkehr wissen, was sie tun. Verbraucher - so unterstellt er - wissen dagegen nicht, was sie (rechtlich) tun.
Franziska05 hat folgendes geschrieben::
2.Wann ist eine erteilte Prokura unwirksam?
Z. B. grundsätzlich dann, wenn sie durch einen Prokuristen und nicht durch einen Kaufmann erteilt wurde (lies § 48 Abs. 1 HGB).
Franziska05 hat folgendes geschrieben::
3.Gehören die Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingung zum Handelsrecht oder zum Privatrecht?
Sie gehören zum Privatrecht (wozu auch das Handelsrecht gehört, Handelsrecht ist Unterfall des Privatrechts - "Sonderprivatrecht der Kaufleute"). Genauer gehören die AGB-Vorschriften zum Bürgerlichen Recht, also dem Teil des Privatrechts, der für alle Rechtssubjekte gilt. Die Regelungen dazu finden sich im BGB (§§ 305ff.).
Franziska05 hat folgendes geschrieben::
4.Inwiefern unterscheidet sich ein Handelsgewerbe von einem so genannten Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe erfordert nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, siehe § 1 Abs. 2 HGB (Beispiel: kleiner Blumenhändler, der sonntags Blumen an der Straße verkauft; Würstchenverkäufer). Kleingewerbetreibende können sich aber gem. § 2 HGB ins Handelsregister eintragen lassen und gelten dann auch als Kaufmann ("Kannkaufmann").
Franziska05 hat folgendes geschrieben::
5.Was versteht man unter einer Generalvollmacht und wo ist sie geregelt?
Die Generalvollmacht ist eine besondere Art der Vollmacht im Sinnne von § 166 Abs. 2 BGB. Sie berechtigt zur Vornahme aller Rechtsgeschäfte, bei denen eine rechtsgeschäftliche Vertretung zulässig ist.
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