| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
karsten13 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 13.11.05, 16:19 Titel: Verbringungskosten |
|
|
| Muss eine Versicherung Verbringungskosten , die auf einem Gutachten beruhen bezahlen , auch wenn das Auto nicht zur repariert wurde ? |
|
| Nach oben |
|
 |
talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 14.11.05, 08:27 Titel: |
|
|
in einem gutachten? sie meinen sicher einen kostenvoranschlag, oder?
die praxis sieht so aus, das verbringungskosten erst dann erstattet werden, wenn sie auch angefallen sind. ähnlich wie die mwst. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
|
| Nach oben |
|
 |
Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
|
Verfasst am: 14.11.05, 10:10 Titel: |
|
|
Bei den Verbringungskosten handelt es sich um fiktive Kosten die nur dann erstattungsfähig sind, wenn diese Kosten auch tatsächlich angefallen sind.
Wird der Wagen nicht repariert ( z.b. Lackiererei ) sind diese Kosten niemals entstanden. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
##################
Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
|
| Nach oben |
|
 |
talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 14.11.05, 11:38 Titel: |
|
|
...oder das fahrzeug wird in einer anderen werkstatt repariert, wo eine lackierei mit angeschlossen ist. dann fallen diese kosten auch nicht an. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
|
| Nach oben |
|
 |
goldaktie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2004 Beiträge: 172 Wohnort: Wiesbaden
|
Verfasst am: 17.11.05, 20:33 Titel: |
|
|
Ist umstritten und stark einzelfallabhängig. Eine Rechtssprechung aus jüngerer Zeit ist in der Zeitschrift Straßenverkehrsrecht, Jahrgang 2005, erschienen:
Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung
Rechtsprechungsübersicht, in: SVR 2005, Seite 97 ff |
|
| Nach oben |
|
 |
Gabi_67 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 108
|
Verfasst am: 19.02.06, 13:26 Titel: |
|
|
Hallo zusammen
hab mich jetzt fast zu tode gegoogelt, aber leider nur ein brauchbares Urteil hierzu gefunden.
Kann mir jemand aktuellere Fakten liefern?
Inwieweit sind Urteile hierzu für die Versicherung bindend? Z.B. Amtsgericht in Süddeutschland entscheidet. Gilt das dann für nen Fall im Norden Deutschlands?
Danke für Tips und Anregungen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Gabi_67 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 108
|
Verfasst am: 22.02.06, 07:36 Titel: |
|
|
Hallo zusammen,
hat denn keiner nen Tips für mich? |
|
| Nach oben |
|
 |
Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 22.02.06, 08:14 Titel: |
|
|
| Gabi_67 hat folgendes geschrieben:: |
Inwieweit sind Urteile hierzu für die Versicherung bindend? Z.B. Amtsgericht in Süddeutschland entscheidet. Gilt das dann für nen Fall im Norden Deutschlands?
. |
Grundsätzlich ist jeder Richter in seiner Entscheidung frei (zumindest solange er keine Rechtsbeugung betreibt). Was ein Amtsrichter irgendwo entschieden hat, ist für seinen Amtsrichterkollegen anderswo in keiner Weise bindend. Man kann höchstens sagen, wenn der Sachverhalt ähnlich ist und die Parteien ähnliche Argumente vorbringen, könnte die Entscheidung ähnlich ausfallen.
Anders sieht´s aus, wenn ein OLG oder der BGH ein Urteil gefällt hat. Dann ist es ziemlich wahrscheinlich, dass andere, analoge Fälle (zumindest in diesem OLG-Bezirk) auch gleichartig entschieden werden - zumindest solange bis sich die "herrschende Meinung" ändert.
Zum Thema Rechtsprechungsübersicht hat doch goldaktie bereits einen Tipp gegeben: in der Zeitschrift "Straßenverkehrsrecht" findet sich einiges. Google hilft hier allerdings nicht weiter; da muss man schon richtiges bedrucktes Papier in die Hand nehmen.
Die Zeitschrift müsste man finden können in einer Universität mit juristischer Fakultät in der Präsenzbibliothek. (dazu muss man nicht Student sein, ist für jeden zugänglich) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
|
| Nach oben |
|
 |
Gabi_67 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 108
|
Verfasst am: 22.02.06, 08:37 Titel: |
|
|
o.k. Danke Mogli für die Tips.
Werd ich mal schauen, ob ich an sowas rankomme.
Als mit dem Urteil von einem Amtsgericht brauch ich dann gar nicht ankommen, oder? |
|
| Nach oben |
|
 |
|