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Verbringungskosten

 
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karsten13
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 16:19    Titel: Verbringungskosten Antworten mit Zitat

Muss eine Versicherung Verbringungskosten , die auf einem Gutachten beruhen bezahlen , auch wenn das Auto nicht zur repariert wurde ?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

in einem gutachten? sie meinen sicher einen kostenvoranschlag, oder?

die praxis sieht so aus, das verbringungskosten erst dann erstattet werden, wenn sie auch angefallen sind. ähnlich wie die mwst.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Bei den Verbringungskosten handelt es sich um fiktive Kosten die nur dann erstattungsfähig sind, wenn diese Kosten auch tatsächlich angefallen sind.

Wird der Wagen nicht repariert ( z.b. Lackiererei ) sind diese Kosten niemals entstanden.
_________________
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

...oder das fahrzeug wird in einer anderen werkstatt repariert, wo eine lackierei mit angeschlossen ist. dann fallen diese kosten auch nicht an.
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goldaktie
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Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ist umstritten und stark einzelfallabhängig. Eine Rechtssprechung aus jüngerer Zeit ist in der Zeitschrift Straßenverkehrsrecht, Jahrgang 2005, erschienen:

Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung
Rechtsprechungsübersicht, in: SVR 2005, Seite 97 ff
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Gabi_67
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 19.02.06, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

hab mich jetzt fast zu tode gegoogelt, aber leider nur ein brauchbares Urteil hierzu gefunden.

Kann mir jemand aktuellere Fakten liefern?

Inwieweit sind Urteile hierzu für die Versicherung bindend? Z.B. Amtsgericht in Süddeutschland entscheidet. Gilt das dann für nen Fall im Norden Deutschlands?

Danke für Tips und Anregungen.
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Gabi_67
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

hat denn keiner nen Tips für mich?
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Gabi_67 hat folgendes geschrieben::

Inwieweit sind Urteile hierzu für die Versicherung bindend? Z.B. Amtsgericht in Süddeutschland entscheidet. Gilt das dann für nen Fall im Norden Deutschlands?
.


Grundsätzlich ist jeder Richter in seiner Entscheidung frei (zumindest solange er keine Rechtsbeugung betreibt). Was ein Amtsrichter irgendwo entschieden hat, ist für seinen Amtsrichterkollegen anderswo in keiner Weise bindend. Man kann höchstens sagen, wenn der Sachverhalt ähnlich ist und die Parteien ähnliche Argumente vorbringen, könnte die Entscheidung ähnlich ausfallen.

Anders sieht´s aus, wenn ein OLG oder der BGH ein Urteil gefällt hat. Dann ist es ziemlich wahrscheinlich, dass andere, analoge Fälle (zumindest in diesem OLG-Bezirk) auch gleichartig entschieden werden - zumindest solange bis sich die "herrschende Meinung" ändert.

Zum Thema Rechtsprechungsübersicht hat doch goldaktie bereits einen Tipp gegeben: in der Zeitschrift "Straßenverkehrsrecht" findet sich einiges. Google hilft hier allerdings nicht weiter; da muss man schon richtiges bedrucktes Papier in die Hand nehmen.

Die Zeitschrift müsste man finden können in einer Universität mit juristischer Fakultät in der Präsenzbibliothek. (dazu muss man nicht Student sein, ist für jeden zugänglich)
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Gabi_67
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

o.k. Danke Mogli für die Tips.

Werd ich mal schauen, ob ich an sowas rankomme.

Als mit dem Urteil von einem Amtsgericht brauch ich dann gar nicht ankommen, oder?
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