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ich habe gehört, dass es gesetzlich geregelt wurde, dass Auslandsüberweisungen nicht mehr kosten dürfen als Inlandsüberweisungen.
Kann mir bitte jemand die Fundstelle des Gesetzes nennen - da es sich wohl um EU-Recht handelt, möglicherweise auch in mehreren Sprachen - mich interessiert vor allem auch italienisch...
Es handelt sich um die "VERORDNUNG (EG) Nr. 2560/2001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro"
Diese ist auf der Internetseite der EU in verschiedenen Sprachen zu finden. Hier die deutsche Fassung.
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