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recht.de :: Thema anzeigen - komische Klausel auf der Kfz-Haftpflicht-Doppelkarte?
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komische Klausel auf der Kfz-Haftpflicht-Doppelkarte?

 
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K.Blaubaer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 19:05    Titel: komische Klausel auf der Kfz-Haftpflicht-Doppelkarte? Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinde,


heute erhielt ich die Doppelkarte meiner neuen
Kfz-Haftpflichtversicherung.
Auf ihr steht u.a. folgendes:
Sollten Sie noch keinen Antrag auf Kraftfahrtversicherung für Ihr
Fahrzeug unterschrieben haben, so erkennen Sie, [...], mit Verwendung
der Versicherungsbestätigung zum Zwecke der Fahrzeugzulassung folgende
Vereinbarung als verbindlich an:
[...]
"4. Es gelten unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen und
Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung in der
jeweilsgültigen Fassung.
5. Auf die Aushändigung der in Ziffer 4 genannten Unterlagen
verzichten Sie ausdrücklich bis zur Unterzeichnung des
Versicherungsantrages bzw. Aushändigung des Versicherungsscheins.
"


Verstehe ich es richtig. Man geht einen Versicherungsvertrag ein, ohne
die Tarifbestimmungen und die Allg. Vers.bedingungen zu kennen???
Oder ist das bei jeder Versicherung so und das ist ein Standarttext auf
Doppelkarten?


Hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Gruß aus Oldenburg,
Karsten
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wo ist das Problem?
Mit Verwendung der Karte o h n e vorher einen entsprechenden Antrag unterzeichnet zu haben, bei dem der Erhalt der Versicherungsbedingungen bestätigt wird, erkennt man die Bedingungen an. Das ist doch deutlich formuliert.

Natürlich könnte man spätestens bei Erhalt der Police(und damit der Bedingungen) dem Vertrag widersprechen, wird dann aber teuer wegen Abrechnung nach Kurztarif.
OK?

chatterhand
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