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Verfasst am: 22.11.05, 11:50 Titel: Anspruch auf eine Sehhilfe
Hallo.
Ich habe eine frage zum §33 Abs. 1 Satz 5 SGB V.
Danach haben Versicherte über 18 Jahre einen Anspruch auf eine Sehhilfe, wenn sie auf beiden Augen eine Sehbehinderung von mind. der Stufe 1 der Klassifikation der WHO haben.
Kann mir jemand genauer erklären wie "blind" man sein muß, damit man in die Stufe 1 gehört. Bzw. ab wie viel Dioptrien man zur Stufe 1 gehört!?
Ein Anspruch auf Sehehilfen zu Lasen der GKV besteht, wie Sie schon sagten, ab der Stufe 1 der WHO. Die Stufe 1 der WHO umfasst die Sehschärfe (Visus) von 0,3 bis 01 der Sehfähigkeit bei der bestmöglichen Korrektur. Die nächste Stufe umfasst den Visus von 0,1 bis 0,05.
Was dies in Dioptrin umgerechnet ist, kann ich leider nicht sagen.
Sie müssen sich dies so vorstellen, dass Sie bei der Stufe 1 trotz Brille und Kontaktlinsen nur 30 % Sehfähigkeit haben.
Um eine Sehhilfe zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, müssen Sie demnach tatsächlich schon fast Blind sein. Ihr Augenarzt sollte diese Klassifikation jedoch auch kennen und Ihnen ggf. Sehhilfen zu lasten der Krankenkasse verordnen.
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