Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Haptpflicht will nicht zahlen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Haptpflicht will nicht zahlen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
knighty
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 10:08    Titel: Haptpflicht will nicht zahlen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!!

Mein Eltern nahmen in Ihren Urlaub meine Digitalkamera mit.Dabei ging sie leider kaputt und mein Vater reichte den Schaden bei seiner Versicherungen ein.
Nach 4 Wochen gabs endlich eine Antwort. Die Regulierung wird abgelehnt, weil die
Kamera ausgeliehen war.

Ist das richtig? Stellt Ausleihen unter Familienmitgliedern ein Problem dar?

VIelen Dank im voraus für eure Antworten.

Gruß knighty
_________________
Nichts ist unglaublicher als die Wahrheit Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hi knighty,

Schadenersatzansprüche an geliehenen (beweglichen) Sachen sind generell in der
Haftpflichtverischerung nicht mitversichert. Dabei ist es unerheblich, ob die Sachen innerhalb der Familie verliehen werden oder von Fremden.

Nachzulesen in § 4, I 6a AHB.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Hi knighty,

Schadenersatzansprüche an geliehenen (beweglichen) Sachen sind generell in der
Haftpflichtverischerung nicht mitversichert. Dabei ist es unerheblich, ob die Sachen innerhalb der Familie verliehen werden oder von Fremden.

Nachzulesen in § 4, I 6a AHB.


Kurzer Widerspruch: Es gibt auch Deckungskonzepte, bei denen geliehene Sachen mitversichert sind.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

in den AHB sind geliehene, gemietete, gepachtete, etc, sachen erstmal immer ausgeschlossen.

wenige versicherer bieten über die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen allerdings wieder versicherungschutz in gewissem rahmen für geliehene sachen. allerdings i.d.r. mit höchstgrenzen, nur für einen gewissen zeitraum der leihe, oder mit selbstbehalt o.ä.

nachdem hier die versicherung aber schon abgeleht hat, kann man wohl davon ausgehen, dass hier die geliehenen sachen nicht mitversichert sind.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 26.11.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hi talla, hab auch nie was anderes behauptet. Mich hat bei Moglis Aussage nur das Wort generell gestört.

Aber wie du schon schreibst lehnt die Versicherung die Regulierung nicht ohne Grund ab.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Hi talla, hab auch nie was anderes behauptet. Mich hat bei Moglis Aussage nur das Wort generell gestört.



Was soll an dem Wort "generell" falsch sein? Ich hab das Wort hier im Sinne von "grundsätzlich" gebraucht. Und wie wir alle wissen (sollten), bedeutet das, dass es manchmal auch Ausnahmen gibt.

Wenn ich "immer" gemeint hätte, hätte ich auch "immer" geschrieben.


Grüße, Mogli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.