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Verfasst am: 25.11.05, 10:08 Titel: Haptpflicht will nicht zahlen
Hallo zusammen!!
Mein Eltern nahmen in Ihren Urlaub meine Digitalkamera mit.Dabei ging sie leider kaputt und mein Vater reichte den Schaden bei seiner Versicherungen ein.
Nach 4 Wochen gabs endlich eine Antwort. Die Regulierung wird abgelehnt, weil die
Kamera ausgeliehen war.
Ist das richtig? Stellt Ausleihen unter Familienmitgliedern ein Problem dar?
VIelen Dank im voraus für eure Antworten.
Gruß knighty _________________ Nichts ist unglaublicher als die Wahrheit
Schadenersatzansprüche an geliehenen (beweglichen) Sachen sind generell in der
Haftpflichtverischerung nicht mitversichert. Dabei ist es unerheblich, ob die Sachen innerhalb der Familie verliehen werden oder von Fremden.
Nachzulesen in § 4, I 6a AHB. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Schadenersatzansprüche an geliehenen (beweglichen) Sachen sind generell in der
Haftpflichtverischerung nicht mitversichert. Dabei ist es unerheblich, ob die Sachen innerhalb der Familie verliehen werden oder von Fremden.
Nachzulesen in § 4, I 6a AHB.
Kurzer Widerspruch: Es gibt auch Deckungskonzepte, bei denen geliehene Sachen mitversichert sind. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
in den AHB sind geliehene, gemietete, gepachtete, etc, sachen erstmal immer ausgeschlossen.
wenige versicherer bieten über die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen allerdings wieder versicherungschutz in gewissem rahmen für geliehene sachen. allerdings i.d.r. mit höchstgrenzen, nur für einen gewissen zeitraum der leihe, oder mit selbstbehalt o.ä.
nachdem hier die versicherung aber schon abgeleht hat, kann man wohl davon ausgehen, dass hier die geliehenen sachen nicht mitversichert sind. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Hi talla, hab auch nie was anderes behauptet. Mich hat bei Moglis Aussage nur das Wort generell gestört.
Aber wie du schon schreibst lehnt die Versicherung die Regulierung nicht ohne Grund ab. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Hi talla, hab auch nie was anderes behauptet. Mich hat bei Moglis Aussage nur das Wort generell gestört.
Was soll an dem Wort "generell" falsch sein? Ich hab das Wort hier im Sinne von "grundsätzlich" gebraucht. Und wie wir alle wissen (sollten), bedeutet das, dass es manchmal auch Ausnahmen gibt.
Wenn ich "immer" gemeint hätte, hätte ich auch "immer" geschrieben.
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