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eine Bekannte geht mir gerade ziemlich auf den Wecker, weil sie mich unbedingt für (...) werben möchte. Ich habe jetzt ein bißchen gegoogelt, um Argumente für meine Weigerung zu finden.
Folgende Frage kam mir dabei:
Warum reicht § 6 UWG nicht aus, um Firmen wie (...), (...) etc. das Handwerk zu legen? Wie kann es angehen, daß die Anzeigenblättchen immer noch voll sind von solchen Angeboten wie "verdienen Sie 37.000,- Euro pro Monat von zu Hause aus"?
Wenn ich in den gleichen Anzeigenblättchen Werbung machen würde für Maschinengewehre, wäre ich ganz schnell weg vom Fenster. Warum ist es offensichtlich so schwer, den MLM-Firmen beizukommen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.11.05, 11:54 Titel:
Sie meinen §16 II UWG. Der §6c, den Sie meinen, gehört zur alten Version des UWG. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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