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§ 6 UWG

 
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Betsy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 101

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 11:23    Titel: § 6 UWG Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Bekannte geht mir gerade ziemlich auf den Wecker, weil sie mich unbedingt für (...) werben möchte. Ich habe jetzt ein bißchen gegoogelt, um Argumente für meine Weigerung zu finden.

Folgende Frage kam mir dabei:
Warum reicht § 6 UWG nicht aus, um Firmen wie (...), (...) etc. das Handwerk zu legen? Wie kann es angehen, daß die Anzeigenblättchen immer noch voll sind von solchen Angeboten wie "verdienen Sie 37.000,- Euro pro Monat von zu Hause aus"?

Wenn ich in den gleichen Anzeigenblättchen Werbung machen würde für Maschinengewehre, wäre ich ganz schnell weg vom Fenster. Warum ist es offensichtlich so schwer, den MLM-Firmen beizukommen?

Mich würden Eure Meinungen dazu interessieren.

Danke,
Betsy.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sie meinen §16 II UWG. Der §6c, den Sie meinen, gehört zur alten Version des UWG.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Betsy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 101

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ui, sorry, da habe ich beim googeln wohl eine alte Version gefunden. Muß ich gleich mal die Neue suchen.

Aber die Frage bleibt: Warum sind (...), (...) und Konsorten nicht "verbietbar"?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ihre Fragen nach den Argumenten sich nicht werbenzulassen ist doch ueberfluessig. Die Antowrt ist einfach "NEIN!". Und keine Diskussion.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

@Betsy,

bitte keine Firmennamen nennen.

Danke.

Inkognito
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