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Räum- und Streupflicht

 
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 07:24    Titel: Räum- und Streupflicht Antworten mit Zitat

Bin ich als Vermieter eines Hauses verpflichtet, zu überwachen, ob die Mieter (2 Mietparteien) ihrer Räum- und Streupflicht (im Mietvertrag festgeschrieben) auch nachkommen?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 07:41    Titel: Re: Räum- und Streupflicht Antworten mit Zitat

lissy hat folgendes geschrieben::
Bin ich als Vermieter eines Hauses verpflichtet, zu überwachen, ob die Mieter (2 Mietparteien) ihrer Räum- und Streupflicht (im Mietvertrag festgeschrieben) auch nachkommen?


Ja.
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Grüße, Mogli
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Mogli

Ich bin es langsam leid, die Mieter immer wieder an ihre Räum- und Streupflicht erinnern zu müssen. Genügt es, wenn ich einen Zettel ins Treppenhaus hänge?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

lissy hat folgendes geschrieben::
Genügt es, wenn ich einen Zettel ins Treppenhaus hänge?


Wie könnte durch den Aushang eines Zettels überwacht werden, ob die Mieter ihrer Räum- und Struepflicht auch nachkommen?

Nee, das reicht nicht. Da muss man schon selber kommen und nachschauen, oder einen beauftragen, der das prüft.

Man kann zwar als Vermieter durchaus die Räum- und Streupflicht auf die Mieter übertragen, aber das entbindet den Vermieter nicht von der Haftung. Der Grundstückseigentümer und derjenige, der streuen muss, haften "gesamtschuldnerisch", wenn jemand infolge Glatteis zu Schaden kommt. Der Geschädigte kann sich dann aussuchen, gegen wen er seine Schadneersatzansprüche richtet; und da würde ich als Geschädigter zuerst den Grundstückseigentümer nehmen.
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich richtig informiert bin, müssen auf öffentlicher Strasse ein Gehweg und der Zugang zum Haus schnee- und eisfrei gehalten werden. Unsere Mieter parken ihre Autos in dem grossen Hof am Haus, was aber nicht im Mietvertrag verankert ist. Bin ich als Vermieter dann auch verantwortlich für die Eis- und Schneeräumung der Zugangswege zu den Autos der Mieter?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

lissy hat folgendes geschrieben::
Bin ich als Vermieter dann auch verantwortlich für die Eis- und Schneeräumung der Zugangswege zu den Autos der Mieter?


Der Vermiter als Grundstückseigentümer hat die Verkehrssicherugnspflicht auf seinem gesamten Grundstück. Er kann zwar die Durchführung der Arbeiten auf andere abwälzen, aber er bleibt dennoch grundsätzlich verantwortlich (gesamtschuldnerische Haftung), wenn durch unterlassene Arbeiten ein Schaden entsteht. Für den zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch sollte er eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung haben.
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, nochmals. Hätte noch eine Frage:
Kann ich einen Räum- und Streudienst beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen??

Gruss Lissy
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Koni
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das sollte gehen
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

lissy hat folgendes geschrieben::
Kann ich einen Räum- und Streudienst beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen??



soviel ich weiß, ja; aber zur Sicherheit kann die Frage in der Rubrik für Mietrecht nochmal gestellt weren.
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