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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 26.11.05, 13:34 Titel: |
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Nöle hat folgendes geschrieben:: | Die Person X ist kein RA, |
Das ist nur ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz...und damit ein Verstoß gegen §§ 3, 4 UWG...
Nöle hat folgendes geschrieben:: | hat aber für die Beratungen u.a. einen kostenlosen zur Hand. |
nur ein Verstoß gegen die BRAO und Berufsordnung....und wieder ein Verstoß gegen §§ 3, 4 UWG...
Nöle hat folgendes geschrieben:: | PS: Das Schreiben mit Unterlassungserklärung und Kostennote hat schallendes Gelächter ausgelöst. |
Manchmal soll es passieren, dass einem das Lachen vergeht... |
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Nöle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.12.2004 Beiträge: 126
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Verfasst am: 26.11.05, 13:53 Titel: |
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Dann muss ich mich wohl wiederholen. Die Person X ist verantwortlich für die Internetseite, die Beratung selbst führt sie nicht durch. _________________ Gruß Nöle |
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kdtimm Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beiträge: 1858 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 26.11.05, 20:36 Titel: |
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BGH, Urt. v. 11.11.2004, Az. I ZR 182/02
Aber Sie beraten ja nicht. _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung. |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 27.11.05, 01:14 Titel: |
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Nöle hat folgendes geschrieben:: | Dann muss ich mich wohl wiederholen. Die Person X ist verantwortlich für die Internetseite, die Beratung selbst führt sie nicht durch. |
Dann muss ich wohl deutlicher werden. Die Person X beteiligt sich bewußt an wettbewerbswidrigen Handlungen Dritter und handelt damit selbst wettbewerbswidrig. |
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kdtimm Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beiträge: 1858 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 27.11.05, 02:54 Titel: |
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Nach meinen Verständnis rät er seinen Besuchern, zu den/einen RA zu gehen. Das ist so wettbewerbswidrig wie das Amen vom Papst. _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung. |
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Nöle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.12.2004 Beiträge: 126
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Verfasst am: 27.11.05, 10:05 Titel: |
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Gibt der Papst auch sein Amen für z.B. dem Mieterverein, der auch eine kostenlose Beratungen anbietet, oder dem ADFC und wer weiß nicht noch wen?
Ich bin nicht die Person X! Nur damit keine Verwechelungen aufkommen. _________________ Gruß Nöle |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 27.11.05, 13:21 Titel: |
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Nöle hat folgendes geschrieben:: | Gibt der Papst auch sein Amen für z.B. dem Mieterverein, der auch eine kostenlose Beratungen anbietet, oder dem ADFC und wer weiß nicht noch wen?
Ich bin nicht die Person X! Nur damit keine Verwechelungen aufkommen. |
Ein Rechtsanwalt darf nicht kostenlos beraten. |
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Nöle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.12.2004 Beiträge: 126
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Verfasst am: 27.11.05, 15:38 Titel: |
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Macht er auch nicht im hier behandelten Fall oder bei den oben genannten Vereinen.
Er wird von den Vereinen und Initiativen ordnungsgemäß bezahlt. Die Leute, die den Rat in Anspruch nehmen, zahlen in diesem Moment nix.
Das System funtioniert schon seit Jahrzehnten, warum soll es plötzlich verboten sein? _________________ Gruß Nöle |
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kdtimm Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beiträge: 1858 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 27.11.05, 16:46 Titel: |
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Nöle hat folgendes geschrieben:: | Das System funtioniert schon seit Jahrzehnten, warum soll es plötzlich verboten sein? |
Ist es auch nicht.
Auch gibt es da vielfältige Möglichkeiten. Da sind andere, die für ihre subnullimalen Leistungen abrechnen schon ein grösseres UWG Problem.
Aber:
Ich hoffe, Sie haben bzgl. der UE mehr unternommen als nur schallend zu lachen.
Trotz LG München I Az: 9HK O 13365/01 (Freundin). _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung. |
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13 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 27.11.05, 16:50 Titel: |
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kdtimm hat folgendes geschrieben:: | die für ihre subnullimalen Leistungen abrechnen schon ein grösseres UWG Problem.
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Klasse Ausdruck - den kannte ich noch nicht... _________________ MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders!  |
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Injuve FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 860
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Verfasst am: 29.11.05, 20:28 Titel: |
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Nöle hat folgendes geschrieben:: | Der unbekannte RA will nun eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben auf der eine Strafu#zahlung von 5000,-€ an ihn selbst festgesetzt ist. |
Will er tatsächlich 5000.- haben oder geht es um einer normale strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der für den Wiederholungsfall eine derartige Strafzahlung vorgesehen ist?
Zitat: | Summe hat der unbekannte RA sich selbst ausgedacht. Die Kostennote geht nun von einem Streitwert von 10 000,-€ aus. |
Der Streitwert dürfte im Bereich des üblichen liegen und es ist zudem völlig korrekt, dass keine USt. verlangt wird.
Zitat: | Schreiben mit Unterlassungserklärung und Kostennote hat schallendes Gelächter ausgelöst. |
Wenn man es sich leisten kann...
Dann will ich aber nichts hören, wenn die einstweilige Verfügung eintrudelt...
P.S. Huch, da hatte ich die Seite 2 des Threads übersehen... |
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kdtimm Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beiträge: 1858 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 30.11.05, 00:14 Titel: |
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Wenn er von einem Streitwert von 10K ausgeht und mir dafür nicht 13/10 sondern 5000,- i.R . stellt, würd ich auch lachen. _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung. |
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Injuve FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 860
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Verfasst am: 30.11.05, 12:16 Titel: |
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Davon ist wohl nicht auszugehen. Es wird sehr wahrscheinlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € für jeden Wiederhoolungsfall vorgesehen sein.
Dazu scheint es dann um eine zusätzliche Kostennote aus einem Streitwert von 10.000 € zu gehen. Wenn es so ist, gibt es da jedenfalls eher weniger zu lachen.  |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 30.11.05, 14:40 Titel: |
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Wie Nöle recht eindeutig geschrieben hat:
In Rechnung gestellt sind 650 €. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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