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Verfasst am: 30.11.05, 12:31 Titel: Sonderkündigungsrecht bei Bankenzusammenschluß
Bank A schließt sich mit Bank B zusammen. Privatmann C hat bei Bank A ein Darlehen welches noch eine gewisse Zeit gebunden ist abgeschlossen. Besteht aufgrund des Zusammenschlußes eine Sonderkündigungsrecht für Person C.
(Und das ist auch gut so, weil sich ansonsten Banken niemals zusammenschliessen könnten)
In einem Einzelfall hat ein Gericht in einer ganz speziellen Konstellation ein Sonderkündigungsrecht festgestellt. In diesem Einzelfall ging es darum, dass der Kunde vor Vertragsabschluss bewusst Bank B ausgewählt hatte, da er mit Bank A keine Geschäftsbeziehung haben wollte (und diesen völlig untypischen Fall auch beweisen konnte). Diesem Kunden war nicht zumutbar, die Kreditbeziehung mit der fusionierten Bank weiter zu führen.
Aus den Presseberichten über dieses Urteil ist das Gerücht entstanden, es gäbe ein Sonderkündigungsrecht.
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