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wer bezahlt den Berufsbetreuer?????

 
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goldstern
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 2
Wohnort: krefeld

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 16:36    Titel: wer bezahlt den Berufsbetreuer????? Antworten mit Zitat

Meine Tochter hat vor Jahren durch das Gericht einen Berufsbetreuer bekommen. Sie leidet an Psychose, hat eine eigene Wohnung und kein Einkommen.Nun schickt mir die Gerichtskasse ein Schreiben, ich als Mutter soll im Rahmen meiner Unterhaltsverpflichtung die Betreuungskosten zahlen. Ich bin alleinstehend und berufstätig. Nun meine Fragen........Muß ich die Betreuungskosten zahlen, und wieso erhalte ich erst jetzt eine Zahlungsaufforderung- gleichzeitig wird mit Pfändung gedroht!
Habe ich einen Einkommensfreibetrag- und wie hoch ist dieser????Selbstbehalt, wie sieht es mit den monatlichen Unkosten aus, mit Darlehensverpflichtungen u.s.w.
Was bleibt mir über???? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, und kann mir Auskunft geben?? Hab mal gelesen, man sollte gegen den Gerichtsbescheid Einspruch einlegen, man muß unter bestimmten Voraussetzungen nicht für die Betreuerkosten aufkommen.
Für jede Information undAntwort bin ich dankbar.Ich kenn mich in diesen Sachen überhaupt nicht aus.
Liebe GRüße von goldstern
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 11:33    Titel: Bezahlung der Betreuer Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe zwar nur ehrenamtliche Betruungen, aber da dürfte es ähnlich sein: Wenn das Gericht feststellt, dass die Betreute kein Vermögen hat, dann wird geprüft, wer unterhalspflichtig ist und was dieser Mensch finanziell leisten kann.

Viel besser steht es hier: http://www.betreuerlexikon.de/index.htm

Gruss

Andreas
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goldstern
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 2
Wohnort: krefeld

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas, danke für Deine Infos. Das Betreuungsrecht ist so umfangreich und so verworren, ich blick da nicht durch. ----kann mir nicht jemand ganz einfach sagen, ob ich nun zahlen muß, und wie hoch der Selbstbehalt ist?????????
Liebe Grüße von goldstern
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 17:32    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo Goldstern,

ich würde einfach dem Gericht meine finanziellen Verhältnisse offenlegen mit der Bitte um Prüfung, wieviel zu zahlen ist.

Genaue Zahlen weiss ich nicht, das ist wirklich für Experten.

Gruss

Andreas
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Goldstern, wie wäre es denn, wenn man nicht zunächst egoistisch nach "ich, ich , ich" schreit??
Es ist Ihre Tochter- und woher die Psychose kommt, wäre ja auch noch einmal interessant- was ist es denn genau- hoffentlich kein Trauma aus der Kiondheit...

Sie könnten doch die Tochter zu sich holen- und eine Tagesmutter finanzieren, selbstverständlich wieder mit Unterstützung des Staates-aber dass wir als Solidargemeinschaft Ihren Egoismus finanzieren sollen, dies ist Ihren rigiden
postings zu entnehmen, ist nicht eimnsichtig.
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