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Verfasst am: 11.12.05, 13:13 Titel: Verfügung über Wachstumssparen vor Ablauf der Sperrfrist?
Hallo,
ich bräuchte einen Rat von Euch.
Da ich spontan über Geld verfügen muß (4.000) bin ich gezwungen an meine Festanlage (Wachstumssparen bei (Wortsperre: Name)) zu gehen. Diese wurde im April abgeschlossen und hat somit noch nicht die Kündigunssperrfrist von 9 Monaten erreicht. Leider werde ich aus den Satzungen noch nicht schlau da ich überall lese, daß dieses nicht geht. Aber gibt es nicht doch eine Möglichkeit an das Geld zu kommen bzw. an einen Teilbetrag? Normalerweise zahlt man doch nur Vorschußzinsen für das Kapital, gilt das hier nicht? Welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich es evtl. Verpfänden? Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar, da ich morgen zur Bank will und mich nicht als dumm verkaufen lassen will.
Danke und liebe Grüße
Grundsätzlich geht das erst einmal nicht. Mit der Bank wurde ein Vertrag geschlossen und in diesem sollte festgehalten sein, wann und unter welchen Bedingungen der Sparbetrag fällig wird.
Trotzdem ermöglichen es viele Banken Ihren Kunden trotzdem, den Vertrag vorzeitig zu kündigen und über das Sparvermögen zu verfügen. Hierfür sind dann regelmässig sog. "Strafzinsen" und vielleicht auch Bearbeitungsgebühren zu entrichten, die die Bank von der Auszahlung des Sparguthabens einbehält.
Haben Sie denn schon mal den Vertrag und die besonderen Bedingungen für Ihren Sparvertrag gelesen? Das wäre m. E. die beste Vorbereitung für das Gespräch mit der Bank.
Ansonsten gibt es noch viele andere denkbare Möglichkeiten um kurzfristig an Liquidität zu kommen, zum Beispiel die Bank gewährt Ihnen einen kurzfristigen und befristeten Kredit (z. B. Dispo) mit dem Sparvertrag als Sicherheit o. ä.
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