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Wurde vom Insolvenzrecht mit folgendem Fall hier hin verwiesen.
Folgender Fall:
Person X hat aufgrund von Straftaten mehrere Sachgüter zerstört. Bis jetzt hat sich aber nur eine Versicherung gemeldet, um ihr Geld eizufordern/zurückzufordern. Wie lange haben weitere Versicherungen Zeit ihr um Geld zu fordern? Bzw nach wieviel Jahren kann man damit rechnen, dass man nur das Geld an die eine Versicherung bezahlen muss?
Verjährung für Ansrüche aus unerlaubter Handlung (823 BGB): grundsätzlich drei Jahre; verlängert sich auf max. dreißig Jahre, wenn der Schädiger erst später bekannt wird. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Das würde also bedeuten, wenn Person X Ende 2001 verurteilt wurden ist und ins Gefägnis musste, hätten sich die anderen Versicherungen bis Ende 2004 melden müssen!?
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