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Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind nicht vom Streitwert abhängig und betragen höchstens 180 € (= 208.80 € brutto). Abweichungen nach unten sind natürlich bis auf 0 € möglich, wenn Sie zum Anwalt sagen "Ich hab da mal ne Frage" und der hinterher sagt "Komm, ist gut, beehren Sie uns bald wieder".
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 09.11.04, 18:59 Titel:
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind nicht vom Streitwert abhängig und betragen höchstens 180 € (= 208.80 € brutto). .
... immer unter der Voraussetzung, dass keine von der gesetzlichen Regelung abweichende Honorarvereinbarung geschlosssen wird und dass tatsächlich eine Erstberatung i.S. des Gesetzes vorliegt!
Seit Inkrafttreten des RVG beträgt die Höchstsumme für Erstberatung € 190, zuzüglich höchstens 20 Euro Auslagenpauschale und USt. Das sind insgesamt etwa 245 Euro.
Aber nicht jeder Anwalt berechnet die Auslagenpauschale.
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