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wieviel darf eine Erstberatung kosten?

 
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Ronnili
Gast





BeitragVerfasst am: 09.11.04, 18:34    Titel: wieviel darf eine Erstberatung kosten? Antworten mit Zitat

hallo liebe gemeinde.

ich habe folgende Frage:

Gibt es eigentlich eine Mindest- und Höchstgrenze, die die Kosten für die (Erst-)Beratung regelt?

Danke im Vorraus,

Ronnili
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.11.04, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind nicht vom Streitwert abhängig und betragen höchstens 180 € (= 208.80 € brutto). Abweichungen nach unten sind natürlich bis auf 0 € möglich, wenn Sie zum Anwalt sagen "Ich hab da mal ne Frage" und der hinterher sagt "Komm, ist gut, beehren Sie uns bald wieder".
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.11.04, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

sind sie sich da sicher?

ein anwalt hat neuestens für eine beratung 190€ berechnet...
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 09.11.04, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind nicht vom Streitwert abhängig und betragen höchstens 180 € (= 208.80 € brutto). .


    ... immer unter der Voraussetzung, dass keine von der gesetzlichen Regelung abweichende Honorarvereinbarung geschlosssen wird und dass tatsächlich eine Erstberatung i.S. des Gesetzes vorliegt!

_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de


Zuletzt bearbeitet von Michael Hofferbert am 09.11.04, 19:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ronnili
Gast





BeitragVerfasst am: 09.11.04, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

also 180€ max?

interessant, interessant.... Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.11.04, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ronnili hat folgendes geschrieben::
also 180€ max?

interessant, interessant.... Winken


Seit Inkrafttreten des RVG beträgt die Höchstsumme für Erstberatung € 190, zuzüglich höchstens 20 Euro Auslagenpauschale und USt. Das sind insgesamt etwa 245 Euro.

Aber nicht jeder Anwalt berechnet die Auslagenpauschale.
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