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Gutachen wegen Schadem am Auto - Privathaftpflicht

 
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t1000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 22:47    Titel: Gutachen wegen Schadem am Auto - Privathaftpflicht Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Person X einen fremdverschuldeten Privathaftpflicht-Schaden an seinem Auto hat, der ihm aller Voraussicht nach von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt wird, darf X einen Gutachter beauftragen, um den Schaden zu beurteilen, und danach das Gutachten der Versicherung in Rechnung stellen?

Mir ist bekannt, dass es eine Bagatellgrenze gibt, doch wie soll der Laie X die Schadshöhe ohne Gutachten erkennen?

Ein Gutachten könnte deshalb von Vorteil sein, da z.B. trotz bestehendem Vorschaden ein fairer Schadensersatz incl. eventuell anfallender Wertminderung erzielt werden soll (fiktive Abrechnung).

Wie geht X am besten vor?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

t1000
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 08:16    Titel: Re: Gutachen wegen Schadem am Auto - Privathaftpflicht Antworten mit Zitat

[quote="t1000"]
Mir ist bekannt, dass es eine Bagatellgrenze gibt, doch wie soll der Laie X die Schadshöhe ohne Gutachten erkennen?

/quote]

Man kann z.B. in die Werkstatt fahren; der Kundendienstmeister kann meist sehr schnell abschätzen, ob der Schaden gering oder größer ist. Wenn mans nicht sofort sieht, kann zunächst ein richtiger Kostenvoranschlag erstellt werden (kostet immer noch weniger als ein Gutachten, ist vielleicht sogar kostenlos), dann setzt man sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und spricht die weitere Vorgehensweise ab.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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t1000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,

danke für Deine schnelle Antwort Smilie

Ein paar Fragen stellen sich mir aber noch:

Wo genau liegt denn die Bagatellgrenze? Und wie macht X seinen Wertverlust geltend?

Wenn im Kaufvertrag des Autos steht, das Fahrzeug wurde "beilackiert" (an der Stelle des Vorschadens), zählt das dann überhaupt noch als Vorschaden? Oder als behoben, d.h. nicht mehr existent, selbst wenn man noch etwas sehen sollte?

Und wie hoch setzt man bei einer Neulackierung einen Vorschaden an?

Viele Grüße,

t1000
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