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Verfasst am: 19.12.05, 22:47 Titel: Gutachen wegen Schadem am Auto - Privathaftpflicht
Hallo,
wenn Person X einen fremdverschuldeten Privathaftpflicht-Schaden an seinem Auto hat, der ihm aller Voraussicht nach von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt wird, darf X einen Gutachter beauftragen, um den Schaden zu beurteilen, und danach das Gutachten der Versicherung in Rechnung stellen?
Mir ist bekannt, dass es eine Bagatellgrenze gibt, doch wie soll der Laie X die Schadshöhe ohne Gutachten erkennen?
Ein Gutachten könnte deshalb von Vorteil sein, da z.B. trotz bestehendem Vorschaden ein fairer Schadensersatz incl. eventuell anfallender Wertminderung erzielt werden soll (fiktive Abrechnung).
Verfasst am: 20.12.05, 08:16 Titel: Re: Gutachen wegen Schadem am Auto - Privathaftpflicht
[quote="t1000"]
Mir ist bekannt, dass es eine Bagatellgrenze gibt, doch wie soll der Laie X die Schadshöhe ohne Gutachten erkennen?
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Man kann z.B. in die Werkstatt fahren; der Kundendienstmeister kann meist sehr schnell abschätzen, ob der Schaden gering oder größer ist. Wenn mans nicht sofort sieht, kann zunächst ein richtiger Kostenvoranschlag erstellt werden (kostet immer noch weniger als ein Gutachten, ist vielleicht sogar kostenlos), dann setzt man sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und spricht die weitere Vorgehensweise ab. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Wo genau liegt denn die Bagatellgrenze? Und wie macht X seinen Wertverlust geltend?
Wenn im Kaufvertrag des Autos steht, das Fahrzeug wurde "beilackiert" (an der Stelle des Vorschadens), zählt das dann überhaupt noch als Vorschaden? Oder als behoben, d.h. nicht mehr existent, selbst wenn man noch etwas sehen sollte?
Und wie hoch setzt man bei einer Neulackierung einen Vorschaden an?
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