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Schimmel ein Fall für die priv. Haftpflicht?

 
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 21:54    Titel: Schimmel ein Fall für die priv. Haftpflicht? Antworten mit Zitat

Angenommen bei jemaden in seiner angemieteten Wohnung wird ein Schimmelschaden festgestellt. Und wie üblich wird es auf das "schlechte Lüften" geschoben... Angenommen selbst ein Gutachter stellt dies als teilweise Ursache so fest.
Ist dieser Schaden und dessen Beseitigung ein Fall, der von der privaten Haftpflicht übernommen wird?
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
wenn ich mich nicht irre steht was zum 'Lüften' in den meisten mir bekannten Mietverträgen drin.
Somit mind. grobe Fahrlässigkeit.-> Versicherer ist von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 06:21    Titel: Antworten mit Zitat

Grobe Fahrlässigkeit spielt in der Haftpflichtversicherung keine Rolle.

Die Privat-Haftpflichtversicherung kann zuständig sein, wenn Mietsachschäden eingeschlossen sind.

Meist findet sich in den Versicherungsbedingungen jedoch folgendes:
Zitat:
Ausgeschlossen sind Schäden, die durch allmähliche Einwirkung (z.B. Dämpfe, Kälte, Wärme, Gase, Feuchtigkeit, Ruß, Staub, Schimmel, Erdabsenkungen, Erschütterungen durch Rammarbeiten) entstehen.
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elemic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kann es sich hierbei nicht um den Punkt Mietsachschaden handeln?
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

elemic hat folgendes geschrieben::
Kann es sich hierbei nicht um den Punkt Mietsachschaden handeln?


Ist zwar ein Mietsachschaden, aber wie Rembrandt schon geschrieben hat: Schäden durch allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit (usw). sind nicht mitversichert.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Hamb1983
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 26.12.05, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt mittlerweile aber Gesellschaften die diese Schäden eingeschlossen (entweder mit hoher SB oder einer maximal Leistung.

Hier hilft dann nur ein Blick in den Versicherungsschein
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