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Verpflichtung zur Empfängerprüfung bei Überweisung??

 
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pinkyhh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 23:03    Titel: Verpflichtung zur Empfängerprüfung bei Überweisung?? Antworten mit Zitat

Hallo,

Herr W. hat eine Überweisung ONLINE getätigt. Bei der Überweisung wurde leider eine falsche Kontonummer verwendet! Unglücklicherweise gibt es unter der Kontonummer einen Kunden. Das Geld wurde dort gutgeschrieben. Die Bank fühlt sich nicht verantwortlich, obwohl bei der Überweisung die Empfängerdaten ja nicht übereinstimmten. Darf die Bank den Betrag gutschreiben, wenn in der Überweisung Mister X angegeben wird und das Konto aber Fräulein Y gehört.

Die Empfängerin Fräulein X hat gegenüber der Bank signalisiert, dass Sie nicht zu einer Rückzahlung bereit ist. Bevor Herr W. nun gerichtliche Schritte wegen ungerechtfertigter Bereicherung einleitet, wäre es für ihn natürlich einfacher, wenn er an die Bank herantreten kann. Würde Herr W. in einem solchen Fall eine Chance haben?

Vielen Dank.

Gruß
Tanja
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Mal die Suchfunktion benutzen (Stichwort: Überweisung).
Z.B. http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=48895

Was Frl. X anbelangt - ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 BGB. Sie ist zur Herausgabe des Geldes verpflichtet, da sie ansonsten strafrechtlich belangt werden kann.

Gruss

report
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::

Was Frl. X anbelangt - ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 BGB. Sie ist zur Herausgabe des Geldes verpflichtet, da sie ansonsten strafrechtlich belangt werden kann.


Wegen welchem Straftatbestand?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Mal die Suchfunktion benutzen (Stichwort: Überweisung).
Z.B. http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=48895

Was Frl. X anbelangt - ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 BGB. Sie ist zur Herausgabe des Geldes verpflichtet, da sie ansonsten strafrechtlich belangt werden kann.

Gruss

report


Aha? Ich würde glatt wetten, dass hier nicht einmal Unterschlagung greift. Das ist eher ein rerin zivlrechtliches Problem.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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