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Verfasst am: 21.12.05, 23:03 Titel: Verpflichtung zur Empfängerprüfung bei Überweisung??
Hallo,
Herr W. hat eine Überweisung ONLINE getätigt. Bei der Überweisung wurde leider eine falsche Kontonummer verwendet! Unglücklicherweise gibt es unter der Kontonummer einen Kunden. Das Geld wurde dort gutgeschrieben. Die Bank fühlt sich nicht verantwortlich, obwohl bei der Überweisung die Empfängerdaten ja nicht übereinstimmten. Darf die Bank den Betrag gutschreiben, wenn in der Überweisung Mister X angegeben wird und das Konto aber Fräulein Y gehört.
Die Empfängerin Fräulein X hat gegenüber der Bank signalisiert, dass Sie nicht zu einer Rückzahlung bereit ist. Bevor Herr W. nun gerichtliche Schritte wegen ungerechtfertigter Bereicherung einleitet, wäre es für ihn natürlich einfacher, wenn er an die Bank herantreten kann. Würde Herr W. in einem solchen Fall eine Chance haben?
Was Frl. X anbelangt - ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 BGB. Sie ist zur Herausgabe des Geldes verpflichtet, da sie ansonsten strafrechtlich belangt werden kann.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 22.12.05, 09:28 Titel:
report hat folgendes geschrieben::
Was Frl. X anbelangt - ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 BGB. Sie ist zur Herausgabe des Geldes verpflichtet, da sie ansonsten strafrechtlich belangt werden kann.
Wegen welchem Straftatbestand? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Was Frl. X anbelangt - ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 BGB. Sie ist zur Herausgabe des Geldes verpflichtet, da sie ansonsten strafrechtlich belangt werden kann.
Gruss
report
Aha? Ich würde glatt wetten, dass hier nicht einmal Unterschlagung greift. Das ist eher ein rerin zivlrechtliches Problem. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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