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Verfasst am: 22.12.05, 11:07 Titel: komplette Jahresgebühr bei Depot-Kündigung
Guten Tag,
wenn ich bei einer Bank ein Depot eröffne und nach ca 2 Monaten wieder kündige, darf dann die Bank trozdem die komplette Jahresgebühr verlangen? (Das ganze ist natürlich nur Relevant, wenn ich keine Mindestvertragslaufzeit hatte, was ja bei Banken wohl sowiso unüblich ist)
Gibt es da irgendwelche Entscheidungen zu diesem Thema?
in den AGBs steht nichts explizit drin Dort wird nur auf das Preis-Leistungsverhältnis verweisen und die kann ich niergends finden.
Vielleicht mal so gefragt: Ist es üblich, dass die Gebühr immer für das ganze Jahr unmittelbar nach Depot-Eröffnung fällig wird? Und dass bei Kündigung dennoch das ganze Jahr berrechnet wird?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 22.12.05, 15:47 Titel:
Nein, ist es nicht. Teilweise wird dann für ein halbes Jahr die Gebühr berechnet oder auch pro Monat.
Es gibt verschiedene Modelle. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
es gibt Rechtsprechung zum Thema Anteilige Rückerstattung der Kreditkartengebühr (OLG Frankfurt a.M., 14.12.200,1 U 108/99).
Das OLG Ffm war hier der Meinung, das Kreditinstitut dürfe nur einen Teil der Jahresgebühr erheben, der der bisher erbrachten Leistung entspricht. Dies könnte z.B. durch eine zeitanteilige Aufteilung der Gebühr erfolgen.
Des Sachverhalt ist weitgehend analog dem des Ursprungspostings. Ich gehe davon aus, dass der Ombudsmann im Sinne des zitierten Urteils entscheiden würde.
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