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komplette Jahresgebühr bei Depot-Kündigung

 
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lupuscorridor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 11:07    Titel: komplette Jahresgebühr bei Depot-Kündigung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wenn ich bei einer Bank ein Depot eröffne und nach ca 2 Monaten wieder kündige, darf dann die Bank trozdem die komplette Jahresgebühr verlangen? (Das ganze ist natürlich nur Relevant, wenn ich keine Mindestvertragslaufzeit hatte, was ja bei Banken wohl sowiso unüblich ist)
Gibt es da irgendwelche Entscheidungen zu diesem Thema?

Besten Dank für ihre Hilfe!

mfg
Wolfgang Schäfer
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

was steht in den Geschäftsbedingungen. Die hast Du doch akzeptiert.
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lupuscorridor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

in den AGBs steht nichts explizit drin Dort wird nur auf das Preis-Leistungsverhältnis verweisen und die kann ich niergends finden.

Vielleicht mal so gefragt: Ist es üblich, dass die Gebühr immer für das ganze Jahr unmittelbar nach Depot-Eröffnung fällig wird? Und dass bei Kündigung dennoch das ganze Jahr berrechnet wird?
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ist es nicht. Teilweise wird dann für ein halbes Jahr die Gebühr berechnet oder auch pro Monat.

Es gibt verschiedene Modelle.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt Rechtsprechung zum Thema Anteilige Rückerstattung der Kreditkartengebühr (OLG Frankfurt a.M., 14.12.200,1 U 108/99).

Das OLG Ffm war hier der Meinung, das Kreditinstitut dürfe nur einen Teil der Jahresgebühr erheben, der der bisher erbrachten Leistung entspricht. Dies könnte z.B. durch eine zeitanteilige Aufteilung der Gebühr erfolgen.

Des Sachverhalt ist weitgehend analog dem des Ursprungspostings. Ich gehe davon aus, dass der Ombudsmann im Sinne des zitierten Urteils entscheiden würde.
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