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Anwaltshonorar zu hoch?

 
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 00:49    Titel: Anwaltshonorar zu hoch? Antworten mit Zitat

hallo,

sind bei einem Streitwert von 6000 Euro Anwaltskosten von 2500 Euro nicht zu hoch? Es gab nur eine Verhandlung und ist ohne Gerichtskosten.

Gruß Gaby
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zickenlatein
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

wenn du eine honorarvereinbarung geshlossen hast, nicht
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Wintermute*
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Falls das nur die eigenen Anwaltskosten sind und Sie nicht auch noch die des Gegners tragen müssen, und falls Sie keine Honorarvereinbarung getroffen haben, sondern nach RVG abgerechnet wurde, ist das in der Tat sehr hoch.

Ob es sich aber tatsächlich auch um eine überhöhte Gebührenforderung handelt, kann man ohne nähere Angaben nicht beurteilen.

Um die genauen Anwaltskosten berechnen zu können, bräuchte man nämlich viel mehr Angaben. Z.B. ob es eine Beweisaufnahme gab, ob das Verfahren durch einen Vergleich beendet wurde, wie viele Auftraggeber es gab, ob das Verfahren besonders schwierig und komplex war, ob auch eine Vertretung in einem Mahnverfahren vorlag, ob besonders hohe Fahrtkosten oder Auslagen angefallen sind, etc, etc.

Im Extremfall wäre dann ein Betrag von 2.500,- Euro schon möglich. Im Normalfall läge der Betrag so ungefähr zwischen ca. 1.000 und 1.800,- Euro.
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es gab nur eine Verhandlung und ist ohne Gerichtskosten.


ausserdem glaube ich, dass das wenig aussagt. Die Frage ist ja auch, wieviel Arbeit / Recherche/ Briefe und was weiss ich noch, war nötig bis zum und während dieses Prozesses..

Was sagt denn der rechnungsstellende Anwalt, bzw wie listet er denn auf ?
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 24.12.05, 07:12    Titel: Kosten Antworten mit Zitat

Schau mal unter Anwaltskosten und Gerichtskosten oder Gerichtskostengesetz (GKG) oder Prozessrisikorechner....
Schöne Weihnachten, biggi33 (Cool)
( )
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